31. August 2017 / Bürgermeister Informationen

Vorbereitungen für die Bundestagswahl

Bundestagswahl in Warendorf

Vorbereitungen für die Bundestagswahl

Vorbereitungen für die Bundestagswahl

Wenn am 24. September der neue Bundestag gewählt wird, sind die Aufgaben des Wahlbüros bei der Stadt Warendorf nahezu abgeschlossen. Dann wird „nur“ noch gezählt und nachgeprüft.

Aber im Vorfeld dieser Wahl – wie auch bei allen anderen Wahlen oder Bürgerentscheiden – hat das Wahlbüro eine Menge Arbeit und dabei feste Termine einzuhalten. Diese Termine sind überwiegend gesetzlich vorgegeben und müssen zwingend eingehalten werden.

Mit am Wichtigsten für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist die Bestimmung der Stimmbezirke und die Bestellung der Wahlvorstände, die mit je 8 Personen besetzt sind. Für die Bundestagswahl ist das Stadtgebiet in 20 Stimmbezirke aufgeteilt. Zusätzlich wurden - da viele Briefwähler erwartet werden - 6 Briefwahlbezirke mit je 6 Personen als Wahlvorstand eingerichtet. Zusammen sind das 196 Personen, die um einige „Reservisten“ ergänzt werden. Diese 196 gilt es vor dem Wahltag mit den Aufgaben im Wahllokal vertraut zu machen und zu verpflichten. Glücklicherweise konnten schon die meisten Stimmbezirke besetzt werden.

Genau 42 Tage vor der Wahl (am 13.08.2017) stand die Aufstellung des Wählerverzeichnisses an. Hierbei wird festgestellt, wer in den einzelnen Stimmbezirken wahlberechtigt ist. Dies sind all jene, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mit ihrem Hauptwohnsitz in Warendorf gemeldet sind.

Anhand der Daten des Wählerverzeichnisses wurden im Anschluss die  Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt. Sie müssen spätestens 21 Tage vor der Wahl (also spätestens am 03.09.2017) den Wahlberechtigten zugestellt worden sein.

Den Druck dieser knapp 30.000 Postkarten hat für die Stadt Warendorf der IT-Dienstleister citeq übernommen. Dort ist leider erneut ein (kleinerer) Fehler passiert. Bei Personen, die mit ihrem Namensvetter unter derselben Adresse gemeldet sind, sind die gedruckten Namenszusätze für Junior und Senior versehentlich vertauscht worden. In Warendorf sind 72 Personen betroffen. Dies hat aber auf das Wahlverfahren keine Auswirkung, sodass die Betroffenen keine neue Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.

Wer Briefwahl beantragt, entweder schriftlich (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) oder online, muss sein Geburtsdatum angeben. Dies ist bei beiden Möglichkeiten ein Pflichtfeld und eine Verwechslung somit nicht möglich. Wenn Briefwahlanträge im Bürgerbüro entgegengenommen werden und die betreffende Person im Wählerverzeichnis aufgerufen wird, erfolgt hier die Suche auch immer über die Eingabe des Geburtsdatums.

Zutritt zum Wahllokal erhalten Wahlberechtigte nur unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, der zugleich als Identitätsnachweis dient und so auch hier für eine eindeutige Zuordnung sorgt. Dennoch sind die Wahlvorstände über den Fehler auf den Wahlbenachrichtigungskarten informiert.

Wer bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlbüro der Stadt Warendorf melden, um den Sachverhalt zu klären und eventuell noch in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Sollte eine Benachrichtigung auf dem Postweg verloren gegangen sein, wird auf Verlangen ein Ersatz ausgestellt.

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