20. Februar 2019 / Kreis WAF Informationen

Aufklärung und Kontrollen zu Karneval 2019

kreisweite Aktion „Alkohol? Nicht witzig! Keine Kurzen für Kurze!“

Kontrollen zu Karneval Kreis Warendorf

Den Startschuss zur kreisweiten Kampagne „Keine Kurzen für Kurze!“ gab Landrat Dr. Olaf Gericke (oben Mitte) mit Vertretern der Jugend- und Ordnungsämter, der städtischen Jugendpflege, der Schulsozialarbeit, der Polizei, der Kinderklinik St. Franziskus Ahlen, der Fachstelle für Suchtprävention und des Gesundheitsamtes. Stellvertretend für die Karnevalsvereine nahmen Oliver Schulte (Karnevalsgesellschaft Ennigerloher Drubbelnarren, oben l.), Frank Hövekamp (Karnevalsgesellschaft SK Helau Oelde/Sünninghausen, oben 2.v.l.) und Werner Tyrell (Liesborner Rosenmontagsfreunde 1973, oben 3.v.l.) teil.

Während der Karnevalszeit feiern die Närrinnen und Narren gerne ausgelassen. Besonders der Straßenkarneval gilt als Höhepunkt der 5. Jahreszeit. Kinder und Jugendliche dabei vor den Gefahren von Alkohol zu schützen – das ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern. Auch die Jugendämter der Städte Ahlen, Beckum und Oelde, das Kreisjugendamt, die Polizei, die Ordnungsämter sowie die Drogenberatungsstellen im Kreis nehmen diese Aufgabe ernst, insbesondere in der Karnevalszeit. Deshalb setzen sie die seit 2009 bewährte Kampagne „Keine Kurzen für Kurze" fort.

„Durch die flächendeckende Präsenz der Jugendschützer und Ordnungsbehörden wollen wir die Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren des Alkoholkonsums schützen und gleichzeitig aufklären. Damit waren wir in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich“, blickt Landrat Dr. Olaf Gericke, der auch Leiter der Kreispolizei ist, auf die nunmehr zehn Jahre andauernde Ordnungspartnerschaft zurück. Deshalb müsse die erfolgreiche Präventionsarbeit im Kreis Warendorf – vor allem an Schulen – fortgesetzt werden.

Laut § 9 des Jugendschutzgesetzes dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit erlaubt und ab 18 Jahren dürfen auch Spirituosen konsumiert werden. Am Karnevalswochenende wird es auch in diesem Jahr wieder verstärkte Kontrollen der Ordnungsämter und der Polizei in den Karnevalshochburgen geben. Kinder und Jugendliche, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, werden in die Jugendschutzstellen gebracht und von den Mitarbeitern der Jugendämter betreut. Dort müssen sie von ihren Eltern abgeholt werden. Im letzten Jahr wurden kreisweit 13 Jugendliche aufgegriffen.

Dass die Fallzahlen von Rauschtrinken im Kreis Warendorf insgesamt stagnieren, ist ein Ansporn für die Jugendschützer. Sie wollen weiter auf Prävention setzten und treiben diese auch außerhalb der Karnevalssession gezielt voran. Die Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung agiert kreisweit und reagiert schnell auf aktuelle Entwicklungen.

Die Jugendschützer stehen wieder am Karnevalssamstag (2. März) in Ennigerloh, am Sonntag (3. März) in Everswinkel und Sünning-hausen sowie am Rosenmontag (4. März) in Ahlen, Beckum, Sendenhorst, Wadersloh und Warendorf bereit.

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