9. August 2018 / Kreis WAF Informationen

Beelen Illegale Wasserentnahme

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Beelen Illegale Wasserentnahme

Beelen. Axtbach und Beilbach schlängeln sich durch Beelen und bereichern die Landschaft. Wer sich Zeit nimmt und das Leben an den beiden Wasserläufen beobachtet wird eine Vielzahl von Vögeln, Insekten und anderen Lebewesen beobachten können, dazu auch verschiedene Pflanzen, die die Nähe des Wasser lieben. An beide Wasserläufe grenzen auch zahlreiche Grundstücke von Bürgerinnen und Bürgern. Wie in anderen Orten ist es auch in Beelen leider so, dass  Anwohner nicht nur in Zeiten extremer Hitze und Trockenheit gerne eine Pumpe einsetzen, um mit dem kühlen Nass ihre Gärten zu wässern. Damit schaden sie jedoch Tieren und Pflanzen, die in und an den heimischen Gewässern leben sehr. Besonders bei den aktuellen Temperaturen ist ein solches Verhalten gefährlich für die Tier- und Pflanzenwelt. Jeder Einzelne kann seinen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt leisten, indem er die Pflanzen im Garten nicht mit Bachwasser bewässert. Hierfür sollte möglichst gesammeltes Regenwasser genutzt werden, so die Tipps der Mitarbeiter aus dem Rathaus. „Leider ist es daher im Moment mit Sicherheit so, dass bei der anhaltenden Trockenheit nicht alle Pflanzen gewässert werden können“, so Vertreter der Gemeindeverwaltung. Nach dem Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen können für die illegale Entnahme von Wasser aus Bächen und Seen Bußgelder in Höhe von 150 – 5.000 Euro als Strafe auferlegt werden. Durch das Abpumpen würden Bächen und Flüssen Sauerstoff und Frischwasser entzogen. Von den durch Menschenhand verursachten Störungen im Naturkreislauf, sind nach Auskunft von Fachleuten viele Tierarten und auch Pflanzen betroffen. Die Gemeinde Beelen weist darauf hin, dass die untere Wasserbehörde des Kreises Warendorf in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen in Beelen durchführen wird, da aufmerksame Mitbürger Vorkommnisse illegaler Wasserentnahme beobachtet haben. Es wird daher an die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger appelliert die illegalen Entnahmen einzustellen und die Pumpen oder ähnlichen Anlagen, die teilweise zu den Fließgewässern hin angelegt wurden, wieder zurückzubauen.

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