24. Januar 2019 / Kreis WAF Informationen

Neues Wohnraumförderungs- Programm des Landes

Kreis Warendorf zieht Bilanz

Neues Wohnraumförderungs- Programm des Landes

Rund 11,5 Millionen Euro flossen im letzten Jahr aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes in den Kreis Warendorf. Das teilten Kreiskämmerer Dr. Stefan Funke, Kämmereileiterin Ulrike Kleier (l.) und Sonja Herrmann (m.), Mitarbeiterin im Bereich Wohnungswesen, mit.

Nachdem das Land NRW zu Beginn des Jahres 2018 ein neues Wohnraumförderungsprogramm aufgestellt hat, zieht die Abteilung für Wohnungswesen beim Kreis Warendorf nun Bilanz. Insgesamt 113 neue Wohneinheiten, die zukünftig im Kreisgebiet entstehen werden, konnten im letzten Jahr aus dem Landestopf gefördert werden. Diese Wohneinheiten sind Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäuser für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen, Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen und Eigenheime für Familien, die aufgrund ihres Einkommens zum Bezug öffentlicher Mietwohnungen berechtigt wären. „Erfreulicherweise haben alle Antragsteller von förderfähigen und entscheidungsreifen Maßnahmen einen Bewilligungsbescheid erhalten“, so Kreiskämmerer Dr. Stefan Funke. „Wegen der hohen Nachfrage wurden die ursprünglich zur Verfügung gestellten Landesmittel noch einmal aufgestockt und von uns weitergegeben – rund 11,5 Millionen Euro sind so in den Kreis geflossen.“

Vom Land NRW wurden bereits Anpassungen der aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen für das Förderjahr 2019 angekündigt. Die bestehenden Grunddarlehenspauschalen pro Quadratmeter Wohnfläche werden bei der Förderung des Mietwohnungsneubaus voraussichtlich angehoben. Außerdem sollen die bewährten Zusatzdarlehen, beispielsweise für kleine Wohnungen oder rollstuhlgerechten Wohnraum, weiterhin in Anspruch genommen werden können.

Auch für die Modernisierung von Mietwohnraum und Eigenheimen hat das Land NRW attraktive Konditionen erlassen. „Im Vergleich zur Mietwohnungsneubau- und Eigenheimförderung fiel die Nachfrage hierfür jedoch deutlich geringer aus“, teilt Ulrike Kleier, Kämmereileiterin des Kreises, mit. Antragsteller können im Falle einer Gewährung einen großzügigen Tilgungsnachlass in Anspruch nehmen, sodass sie im Ergebnis nur einen Teil eines gewährten Darlehens zurückzahlen müssen. Voraussetzung für diese Förderung ist ein Einkommen der Eigentümer, das innerhalb der für den öffentlichen Wohnraum geltenden Einkommensgrenzen liegt.

Für nähergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für Wohnungswesen des Kreises gerne telefonisch unter 02581/53-2040 und -42 zur Verfügung. Zudem empfehlen sie allen Interessierten, sich frühzeitig über die Möglichkeiten im Bereich der Mietwohnraum-, Eigenheim- und Modernisierungsförderung beraten zu lassen. Die aktuellen Konditionen können zusammen mit weiteren Links zur NRW.BANK unter www.kreis-warendorf.de (Stichwort Wohnraumförderung) aufgerufen werden.

 

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