28. Februar 2017 / Stadtinformationen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.27/5. Änderung für das Gebiet „Bussardweg“ sta

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.27/5.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.27/5. Änderung für das Gebiet „Bussardweg“ sta

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.27/5. Änderung für das Gebiet „Bussardweg“ startet

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.27 / 5. Änderung angenommen und die Durchführung der öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch  beschlossen.

Ziel der Planung ist es, eine in der Vergangenheit nicht realisierte Spielplatzfläche am Bussardweg mit einer Größe von 370 m²  zur Innenverdichtung in eine Wohnbaufläche umzuwandeln, um hier die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Warendorf darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 06.03. bis 05.04.2017 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können Auskünfte erbeten sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.

Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet unter www.o-sp.de/warendorf/start.php → “Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.

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