19. Juni 2021 / Allgemein

Nur 1,5 Elternbeiträge von Januar bis Mai 2021

Familien bei den Elternbeiträgen entlastet

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Veröffentlicht am 19. Juni 2021 um 00:15 Uhr

Nur 1,5 Elternbeiträge von Januar bis Mai 2021

Familien bei den Elternbeiträgen entlastet

Die Hartnäckigkeit der kommunalen Seite im Hinblick auf die Erstattung von Elternbeiträgen durch das Land NRW zahlt sich für die Familien im Kreis Warendorf aus.

Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Koalitionsfraktionen sowie Familienminister Stamp konnte eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für den Zeitraum Februar bis Mai 2021 erzielt werden.

Danach werden für den Monat Februar 2021 die Elternbeiträge jeweils zur Hälfte vom Land NRW und den Kommunen übernommen. Im Ergebnis werden die Eltern damit für den Monat Februar – wie auch schon für den Monat Januar 2021 - von der Beitragspflicht freigestellt.

Für die Monate März bis Mai 2021 übernehmen die Eltern jeweils 50 Prozent der Beiträge. Hier teilen sich die Kommunen und das Land NRW den Ertragsausfall von 50 Prozent je zur Hälfte.

In einer kurzfristig einberufenen Videokonferenz haben alle Verwaltungsspitzen der kreisangehörigen Kommunen und Landrat Dr. Olaf Gericke diesen Kompromissvorschlag begrüßt. Sie werden entsprechende Beschlussvorschläge in die jeweiligen Räte sowie den Kreistag einbringen.

Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai 2021 haben die Eltern für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote somit insgesamt nur 1,5 Monatsbeiträge zu zahlen. „Angesichts der Belastungen, denen Familien mit kleinen Kindern ausgesetzt waren, ist das ein fairer Kompromiss für alle Eltern“, so der Landrat.

Die Entscheidungen zu den Beitragserhebungen für die Inanspruchnahme der Angebote der offenen Ganztagsschulen (OGS) gestalten sich in den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises unterschiedlich, sodass es hier örtlich zu anderslautenden Regelungen kommen kann.

„Da das Land erst vergleichsweise spät entschieden hat, in welchem Umfang die Familien entlastet werden sollen, hat sich das Prozedere von Einzug und Rückerstattung der Beiträge verkompliziert“, bedauert Sozialdezernentin Brigitte Klausmeier.

Dies bedeutet für Eltern aus Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Wadersloh und Warendorf, die im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes liegen, dass sie aufgrund der bereits geleisteten Beitragszahlungen für den Monat Juli keine Elternbeiträge zahlen müssen bzw. keine Beiträge eingezogen werden. Das gilt ebenso für die Eltern, deren Kinder die OGS-Angebote der Astrid-Lindgren-Schule des Kreises nutzen.

Unterm Strich haben die Eltern ein Guthaben von einem Monatsbeitrag angespart, das mit der Zahlung für den Monat Juli verrechnet wird. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag dieser Regelung am 25.06.2021 zustimmt.

Die Städte Ahlen, Beckum und Oelde, die eigene Jugendämter haben, werden zu ihrem Vorgehen separat informieren.

Allein das Kreisjugendamt verzichtet damit für die Monate Januar bis Mai 2021 einschließlich OGS-Beiträge auf rund 881.000 Euro. Das bedeutet eine deutliche Mehrbelastung der Städte und Gemeinden, die überwiegend über die Jugendamtsumlage zu finanzieren ist. 

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