Amtsgericht Münster eröffnet Eigenverwaltungsverfahren für das Josephs-Hospital Warendorf
Sanierungsprozess läuft planmäßig weiter – Krankenhausbetrieb bleibt uneingeschränkt bestehen
Warendorf, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Münster hat am 1. März 2025 das Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Stiftung Josephs-Hospital eröffnet. Rechtsanwalt Stefan Meyer wurde als Sachwalter eingesetzt. Der Klinikbetrieb bleibt davon unberührt: Alle Patientinnen und Patienten werden weiterhin uneingeschränkt mit der gewohnten Qualität versorgt.
Der laufende Sanierungsprozess des Josephs-Hospitals wird planmäßig fortgeführt. Dabei werden sämtliche Optionen geprüft – sowohl die eigenständige Weiterführung der Stiftung als auch eine mögliche Übernahme durch einen neuen Träger. Entscheidungen hierzu werden in enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss getroffen, ein konkreter Zeitpunkt steht derzeit noch nicht fest.
Mit der Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens ist rechtlich die Auflösung der Stiftung verbunden, was jedoch nicht automatisch ihr Ende bedeutet. Durch eine kürzlich genehmigte Satzungsänderung bleibt die Möglichkeit einer nachhaltigen Sanierung und Weiterführung der Stiftung bestehen.
Für Patientinnen und Patienten ändert sich nichts: Der Krankenhausbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Mit einer Auslastung von über 90 % liegt das Josephs-Hospital weiterhin über dem bundesweiten Durchschnitt. Auch die kürzlich erfolgte Insolvenzantragstellung der JO.MED MVZ GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stiftung, hat keine Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb oder die medizinische Versorgung in den MVZ-Praxen.
Das Ziel aller Beteiligten bleibt, die Gesundheitsversorgung für die Region langfristig zu sichern und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.













