4. Oktober 2020 / Allgemein

Stand der Dinge

Werkstätten zwischen Pandemie und Plexiglas

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Stand der Dinge

Werkstätten zwischen Pandemie und Plexiglas

„Viele Menschen mit Behinderungen freuen sich, dass sie in ihren Arbeitsalltag zurückkehren konnten“, weiß Geschäftsführer Antonius Wolters zu berichten.

Doch die Vorgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, allen Menschen mit Behinderungen wieder den Zugang in die Werkstätten zu ermöglichen und gleichzeitig die Regeln zum Gesundheitsschutz einzuhalten, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, stellt im Umgang mit Menschen mit Behinderungen eine besondere Herausforderung dar.

Eine Herausforderung, der sich die Freckenhorster Werkstätten seit dem 18. Mai - mit Ende des Betretungsverbotes - erfolgreich gestellt haben. In Teilschritten sind bisher 98% aller Beschäftigten im Arbeitsbereich in die Werkstätten zurückgekehrt. Dieses entspricht 1339 Beschäftigten. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse und der notwendigen Abstandsregelungen können davon leider bisher 155 Beschäftigte nur in einem sogenannten rollierenden System wieder aufgenommen werden.

Entgegen den Regelungen in den Schulen sind die Freckenhorster Werkstätten an die Arbeitsschutzregeln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gebunden. So muss am Arbeitsplatz unter anderem die 1,5 m Abstandsregel eingehalten werden. In Arbeitsgruppen, die üblicherweise größenmäßig für 12 Personen ausgelegt sind, wird das auch schon mal schwieriger und nicht in allen Bereichen kann Plexiglas für den nötigen Schutz sorgen. Die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln erfordert an vielen Stellen erhöhte Unterstützungsbedarfe und stellt neben Betreuung und Produktion für die Werkstätten eine weitere Herausforderung dar.

Auch die Vorgaben aus der landesrechtlichen Regelung für den öffentlichen Nahverkehr, die festlegt, dass Mundnasenbedeckungen zu tragen sind, wird bei der Beförderung zum Problem, wo ein Mensch aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist eine Mundnasenbedeckung zu tragen.

Bei den verbleibenden 2% der Beschäftigten, die bisher noch nicht in die Werkstätten zurückkommen konnten, handelt es sich um Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung einem erhöhten Risiko im Verlauf einer Infektion mit Covid 19 ausgesetzt wären sowie auch Personen, die aufgrund ihrer Behinderung die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln nicht einhalten können. Dieses betrifft besonders die die Förder- und Betreuungsbereiche, in denen Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen angeleitet und betreut werden.

Vor diesem Hintergrund ist es allen Mitarbeitern in den Werkstätten wichtig, so Antonius Wolters, dass auch für diese Bereiche gute Lösungen erarbeitet werden, damit auch wirklich jeder Beschäftigte – unabhängig der schwere seiner Behinderungen – wieder in die Werkstätten zurückkehren kann.

Das seitens der Werkstätten erarbeitete Hygiene- und Gesundheitskonzept wird regelmäßig mit der Betriebsärztin sowie der beratenden Fachkraft für Arbeitssicherheit den sich verändernden gesetzlichen Reglungen und Anforderungen angepasst.

„An dieser Stelle möchte ich auch einmal ausdrücklich unsere Beschäftigten loben“ erklärt Geschäftsführer Antonius Wolters. „Viele gehen mit den Vorgaben & Veränderungen in bewundernswerter Weise um. Das ist schon wirklich beeindruckend!“

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