Urteil gegen Ex-Bürgermeister von Ostbevern bleibt vorerst offen
Landgerichtsurteil angefochten: Bundesgerichtshof prüft Bestechungsfall
Ostbevern – Die Verteidiger des ehemaligen Bürgermeisters von Ostbevern, Wolfgang Annen, sowie eines Unternehmers aus Münster, haben Revision gegen die Urteile des Landgerichts Münster eingelegt. Damit sind die Entscheidungen des Gerichts noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten vor einer Woche wegen Bestechlichkeit und Bestechung zu Freiheitsstrafen von jeweils mehr als drei Jahren verurteilt. Bereits am Tag der Urteilsverkündung hatten die Verteidiger Revision eingelegt, allerdings ohne Begründung. Nun warten sie auf die schriftliche Urteilsbegründung der zuständigen Kammer, um diese einzusehen und ihre Revision auszuarbeiten. Es wird erwartet, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Über die eingelegte Revision wird der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. In Strafverfahren ist der BGH zuständig, wenn es um die Überprüfung von erstinstanzlichen Urteilen der Landgerichte oder Oberlandesgerichte geht.













