20. Januar 2022 / Allgemein

Versammlungsfreiheit ist hohes Gut

Regeln müssen eingehalten werden

Versammlungsfreiheit,Kreis Warendorf,Warendorf,Sassenberg,Demonstrationen,

Versammlungsfreiheit ist hohes Gut, aber Regeln müssen eingehalten werden

Landrat Dr. Olaf Gericke und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben das zukünftige Vorgehen von Polizei und Ordnungsämtern bei nicht angemeldeten Versammlungen angesichts der in den vergangenen Tagen geänderten Corona-Schutzverordnung abgestimmt.

„Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. Bürgerinnen und Bürger dürfen sich jederzeit friedlich versammeln, um ihre Meinung zu äußern. Wird dabei allerdings gegen Regeln verstoßen oder werden Anordnungen von Polizei und Ordnungsämtern nicht befolgt, werden diese angemessen und verhältnismäßig reagieren“, stellt Landrat Dr. Olaf Gericke klar.

Als Sprecher der Bürgermeister im Kreis ergänzt Dr. Alexander Berger: „Die Nichtanzeige einer Versammlung ist eine Straftat, die von der Polizei verfolgt wird. Verstöße gegen die Maskenpflicht sind Ordnungswidrigkeiten, die von den Städten und Gemeinden verfolgt werden. Ordnungsämter und Polizei werden bei bekannten Versammlungen vor Ort sein, um diese zu schützen. Wir haben uns vereinbart, auf Verstöße aufmerksam zu machen und erforderlichenfalls gemeinsam einzuschreiten.“

Grundsätzlich sind Versammlungen anzuzeigen, damit die Polizei diese schützen und einen geordneten Ablauf gewährleisten kann. Dazu ist es erforderlich, mit einer Versammlungsleitung in Kontakt zu treten, damit z. B. Aufzugswege abgestimmt werden können. Wird eine Versammlung vom Organisator nicht angezeigt, liegt eine Straftat vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Die fehlende Anzeige einer Versammlung macht diese aber nicht automatisch zu einer verbotenen Versammlung. Solange die Menschen sich friedlich verhalten und es keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gibt, kann sie auch nicht aufgelöst werden. Die Auflösung einer Versammlung unterliegt hohen Hürden und ist einer der intensivsten Eingriffe in die Versammlungsfreiheit. Daher kann eine Auflösung immer nur als letztes Mittel der Gefahrenabwehr in Betracht gezogen werden. Dabei haben Polizei und Ordnungsämter immer den Einzelfall zu prüfen und die Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer nicht angezeigten Versammlung nicht strafbar. Die Teilnehmer begehen weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Daher besteht diesbezüglich keine Rechtsgrundlage Personalien festzustellen oder die Versammlung aufzulösen.

Landrat Dr. Olaf Gericke und der Sprecher der Bürgermeister im Kreis Warendorf, Dr. Alexander Berger erklären, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut ist, die geltenden Spielregeln bei Versammlungen aber eingehalten werden müssen.

Meistgelesene Artikel

Rasender Autofahrer auf B 64 gestoppt
Allgemein

Extrem hohe Geschwindigkeitsüberschreitung führt zu drastischen Konsequenzen

weiterlesen...
Traditionelle Osterfeuer in Warendorf und Sassenberg
Allgemein

Gemeinschaftliches Zusammenkommen in gemütlicher Runde

weiterlesen...
„Einfach nur geil“
Allgemein

Rezeptfreies Konzert im Josephs-Hospital ein voller Erfolg

weiterlesen...

Neueste Artikel

Bären verbreiten zunehmend Angst in der Slowakei
Aus aller Welt

Von Braunbären verletzte Wanderer und Pilzsucher sorgen in der Slowakei für Schlagzeilen. Ein Experte erklärt, warum sich solche Zwischenfälle häufen und wie man sich schützen kann.

weiterlesen...
Zahlreiche Unfälle durch Hagel und Regen
Aus aller Welt

Heftiger Regen und Hagel haben in Teilen Deutschlands zu Verkehrsunfällen geführt. Besonders die A5 in Baden-Württemberg und die A2 in Nordrhein-Westfalen waren betroffen.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Pilgerrose findet Heimat vor der Laurentiuskirche in Warendorf
Allgemein

Aktion der Stadt Warendorf und Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius

weiterlesen...