14. August 2023 / Allgemein

Wärmepumpe richtig versichern

Haus & Grund Warendorf informiert

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Wärmepumpe richtig versichern

Wer einen Neubau mit einer Wärmepumpe errichtet oder sein bestehendes Haus auf eine Wärmepumpe umrüstet, der sollte dabei für einen ausreichenden Versicherungsschutz des Gerätes sorgen, rät Haus & Grund Warendorf e.V.. „Bisher war ein Versicherungsschutz für die Heizungsanlage eines Hauses in der Regel kein Thema: Gas- oder Öltherme waren fest im Gebäudeinneren verbaut und damit automatisch durch die Wohngebäudeversicherung mit abgesichert“, erläutert Werner Schweck, Pressesprecher von Haus & Grund.

Die Wohngebäudeversicherung kommt schließlich für Schäden am Gebäude inklusive aller fest darin eingebauten Gegenstände auf. Dabei sind in der Regel Schäden durch Sturm, Feuer, Blitzschlag, Überspannung oder Leitungswasser versichert. Eine Wärmepumpe, die im Garten aufgestellt ist, muss von diesem Versicherungsschutz nicht zwangsläufig erfasst sein. Sofern sie mit einer Anlage im Haus eine technische Einheit bildet, kann ein Versicherungsschutz gegeben sein.

„Eigentümer sollten daher unbedingt mit ihrem Versicherer besprechen, ob für ihre konkret geplante Wärmepumpe ein Versicherungsschutz gegeben ist oder ob es einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf. Neben den genannten Schadensfällen bieten einige Versicherer auch einen Schutz gegen Bedienungsfehler oder Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Sturm, Eisgang oder Versagen der Regelungstechnik an. Hier lohnt sich also ein genauer Vergleich verschiedener Anbieter. Anders als bei den herkömmlichen Heizkesseln sind Wärmepumpen außerdem weiteren Gefahren ausgesetzt“, macht Schweck deutlich.

Zumindest bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, bei denen ein Außengerät auf dem Grundstück aufgestellt wird, besteht ein Risiko, dass das Gerät durch Vandalismus beschädigt oder gar von Dieben entwendet wird. Erste Fälle des Diebstahls von Wärmepumpen gibt es bereits, laut Medienberichten stufen die Polizeibehörden diese Diebstähle als möglichen neuen Trend ein. Allerdings deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl einer Wärmepumpe standardmäßig nicht mit ab.

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