Kreis genehmigt Haushalt nur unter strengen Auflagen
Warendorf zieht die finanzielle Notbremse
Warendorf – Der Haushalt der Stadt Warendorf für das Jahr 2026 ist vom Kreis Warendorf als zuständiger Kommunalaufsicht genehmigt worden – allerdings nicht ohne deutliche Auflagen. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung aufgrund der angespannten Finanzlage erneut eine Haushaltssperre verhängt. Diese gilt seit dem 3. Juni 2026.
Die Haushaltssatzung war Ende März beim Kreis Warendorf angezeigt worden. Mit Schreiben vom 27. Mai erteilte die Kommunalaufsicht nun die Genehmigung. Damit ist sichergestellt, dass die Stadt ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben weiterhin uneingeschränkt erfüllen kann. Gleichzeitig macht der Kreis jedoch deutlich, dass die finanzielle Situation der Stadt weiterhin kritisch bleibt.
Besonders im Blick stehen dabei die freiwilligen Leistungen der Stadt sowie die bisherigen Leistungsstandards. Neue freiwillige Verpflichtungen mit Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt dürfen nach den Auflagen der Kommunalaufsicht im laufenden Jahr nicht mehr eingegangen werden.
Noch muss die Stadt Warendorf kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Der Kreis weist jedoch darauf hin, dass eine solche Verpflichtung bereits im kommenden Jahr eintreten könnte, wenn bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllt werden.
In seiner Verfügung fordert der Kreis Warendorf die Stadt auf, die bereits eingeleiteten Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen aus dem sogenannten „Masterplan Finanzen“ konsequent fortzuführen. Gleichzeitig verweist die Kommunalaufsicht darauf, dass die finanziellen Probleme der Städte und Gemeinden nicht allein durch kommunale Sparanstrengungen gelöst werden können. Insbesondere bei den Sozialausgaben sowie bei der Verteilung der Steuereinnahmen seien strukturelle Verbesserungen notwendig.
Darüber hinaus muss die Stadt Warendorf der Kommunalaufsicht künftig weiterhin regelmäßig Bericht erstatten. Einmal pro Quartal sind Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung vorzulegen. Zusätzlich wird alle zwei Monate über die laufende Haushaltsentwicklung informiert. Bestandteil dieser Berichte ist künftig auch eine Übersicht über die beauftragten Investitionsmaßnahmen. Einen ersten Budgetbericht hatte Stadtkämmerer Torsten Fischer bereits Mitte Mai im Finanzausschuss vorgestellt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung hat der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer Torsten Fischer gemeinsam mit Bürgermeister Peter Horstmann und dem Verwaltungsvorstand eine Haushaltssperre nach § 25 Absatz 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW verhängt. Eine vergleichbare Maßnahme war bereits im vergangenen Jahr notwendig geworden.
Mit der Haushaltssperre sollen finanzielle Risiken frühzeitig begrenzt werden. Bestimmte Ausgabenbudgets sowie Verpflichtungsermächtigungen werden künftig nur noch in besonders begründeten Fällen freigegeben. Pflichtaufgaben der Stadt sowie gesetzlich vorgeschriebene Leistungen bleiben davon unberührt.
Die Verwaltung betont, dass die Maßnahme dazu dient, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt auch in schwierigen Zeiten zu sichern. Ziel sei es, die Haushaltsziele trotz angespannter Rahmenbedingungen zu erreichen und langfristig finanzielle Spielräume zu erhalten.
Die erneute Haushaltssperre zeigt jedoch zugleich, vor welchen Herausforderungen viele Kommunen derzeit stehen. Steigende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und begrenzte Einnahmemöglichkeiten setzen Städte und Gemeinden zunehmend unter Druck – auch in Warendorf.













