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Kapital, Recht und Steuern

LSS Rechtsanwälte

Fachanwalf für Strafrecht, Strafverteidiger

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Über LSS Rechtsanwälte

LSS LEONHARDT SPÄNLE SCHRÖDER ist eine in Frankfurt am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei, mit einer Niederlassung in Warendorf. Unternehmen, Wirtschaft und Sport sind eng mit der Stadt Warendorf verbunden, sie bestimmen auch die Arbeit in unserer Sozietät. In den hiermit zusammenhängenden Rechtsgebieten beraten und vertreten wir als Rechtsanwälte und Strafverteidiger. Durch unsere Fachspezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete bieten wir unseren Mandanten den Nutzen stets "im Thema" zu sein, die entsprechende Gesetzgebung sowie Rechtsprechung und auch ihre Tücken zu kennen und auf Basis des Informationsvorsprungs effizienter und risikoloser zu arbeiten. Unsere Klientel reicht von anspruchsvollen Privatpersonen bis zum börsennotierten Konzern. In allen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten verfügen wir über ausgezeichnete Referenzen. Sie finden auf unseren Seiten Informationen über unser Unternehmen, die hier tätigen Berufsträger, deren Tätigkeitsschwerpunkte sowie interessante Hinweise auf aktuelle Entscheidungen, Prozesse oder Veränderungen, mit denen wir uns gerade beschäftigen oder in die wir involviert sind. Wir unterhalten seit 2012 eine Zweigstelle in Warendorf.

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2000, Eröffnung der Zweigstelle in WAF 2012

Branche

Rechtsberatung

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Serviceleistungen bei LSS Rechtsanwälte

Unser Service für Sie

Sie benötigen rechtlichen Rat oder Beistand - schnell, fachkundig und unkompliziert? Sie suchen Rechtsanwälte, die Ihren Fall von Anfang bis Ende persönlich betreuen und jede Maßnahme mit Ihnen abstim

Unsere Kontaktdaten

LSS Rechtsanwälte
Splieterstraße 10
48231 Warendorf
02581-7893788

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr Samstag: nur nach Terminabsprache

Weitere Leistungen von LSS Rechtsanwälte

Unser Leistungsangebot für Sie

ARBEITSRECHT Wir vertreten Sie in allen relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Unser Hauptbetätigungsfeld hierbei liegt im Bereich von Kündigungen bzw. Kündigungschutzklagen. Wir vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unser wirtschaftlicher Schwerpunkt hilft uns die typischen Probleme in den Unternehmen zu verstehen. Wir wissen wie Banken, Versicherungen, Dienstleister und der öffentliche Dienst funktionieren und können auch abschätzen wie diese sich verhalten. Unsere Erfahrung von mehr als einem Jahrzehnt hat gezeigt, dass die im Bereich der Anwendung des Kündigungschutzgesetzes geltenden Pflichten Arbeitgeber vor zum Teil größere Herausforderungen stellt. Wir helfen Arbeitnehmern die von Kündigung bedroht sind oder nach erfolgter Kündigungen deren Arbeitsplatz zu erhalten oder angemessene Abfindungen zu erstreiten. Arbeitgebern helfen wir gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ansprüche abzuwehren. Ansprechpartner für Sie sind hier Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt und Rechtsanwalt Matthias Schröder. Eine besondere Expertise besitzen wir für die Vertretung von Vorständen und Geschäftsführen im Zusammenhang mit deren Dienstverträgen. Auch wenn das Beschreiten des Klagewegs selten das Ziel ist und wir im Interesse der Mandanten versuchen, schnelle und vernünftige Lösungen zu finden, so setzt die Einigung eine solche Bereitschaft auch auf der Gegenseite voraus. Fehlt diese –ggf. auch nach vorheriger entsprechender motivierender Begleitung durch uns-, dann fehlt uns nicht der Ehrgeiz im Auftrag unserer Mandanten deren Interessen auf der gerichtlichen Ebene zu wahren. Zu unserem Verständnis von der Prozessführung finden Sie dort weitere Ausführungen.

 

STRAFRECHT Als erfahrene Strafverteidiger bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung und Vertretung in allen strafrechtlichen Belangen. Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht dabei von der anwaltlichen Hilfe bei drohenden oder stattfindenden staatlichen Zwangsmaßnahmen (z.B. Durchsuchungen von Privat- oder Geschäftsräumen) über die Vertretung im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren - bundesweit. Mit unserer Vertretung sichern Sie sich nicht nur strafrechtliche und strafprozessuale Expertise sondern eine renommierte Vertretung, auf Augenhöhe mit Richtern und Staatsanwälten. Meist ist das Ziel unserer Mandanten es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen zu lassen. Wird diese jedoch notwendig, nehmen wir als Strafverteidiger Ihre Rechte dort war.

 

VERKEHRSRECHT Unser Hauptbetätigungsfeld hierbei liegt im Verkehrsunfallrecht. Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten zahlt grundsätzlich die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Wir helfen Ihnen ggf. auch bei der Auswahl eines unabhängigen Sachverständigen zur Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten. Wir verstehen etwas von Kraftfahrzeugen und Technik, können die Schuldfrage rechtlich beurteilen und sichern ihre Ansprüche. Ansprechpartner für Sie ist Rechtsanwalt Marko R. Spänle. Auch wenn das Beschreiten des Klagewegs selten das Ziel ist und wir im Interesse der Mandanten versuchen, schnelle und vernünftige Lösungen zu finden, so setzt die Einigung eine solche Bereitschaft auch auf der Gegenseite voraus. Fehlt diese –ggf. auch nach vorheriger entsprechender motivierender Begleitung durch uns-, dann fehlt uns nicht der Ehrgeiz im Auftrag unserer Mandanten deren Interessen auf der gerichtlichen Ebene zu wahren. Zu unserem Verständnis von der gerichtlichen Vertretung besuchen Sie bitte die Rubrik Prozessführung.

 

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