14. November 2019 / Allgemein

Warendorfs neues Geschenk

Der neue "Wunscherfüller" Stadtgutschein für Warendorf

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Warendorfs neues Geschenk

Es ist kurz vor Weihnachten und damit genau die richtige Zeit, die Menschen in Warendorf mit einer neuen Idee zu überraschen, die noch vor dem Fest in zahlreichen Geschäften und Gastronomiebetrieben Einzug halten wird: Der Wunscherfüller kommt, ein Warendorfer Stadtgutschein, der eng mit DEIN WAF kooperiert.

Vorgestellt wurde er am gestrigen Abend bei einer Versammlung von WiWa (Wirtschaft für Warendorf). Das Prinzip ist einfach, denn jeder kennt Gutscheine, die man bei vielen Händlern und Dienstleistern erwerben kann, was ja nicht nur zu Weihnachten sehr beliebt ist. Oder eben auch sogenannte Prepaid-Karten, die überall zu kaufen sind. Der Warendorfer Stadtgutschein funktioniert ganz ähnlich. Eine Gutscheinkarte, die im Rahmen der ersten Kampagne „Wunscherfüller“ heißt, wird mit einem frei zu wählenden Betrag aufgeladen. Doch statt das Geld an Amazon, IKEA, Otto und wie sie alle heißen, zu binden, dient der Warendorfer Stadtgutschein zur Stärkung der Kaufkraft hier in Warendorf. Und er dient nicht nur in einem bestimmten Geschäft als Gutschein, sondern in allen, die mitmachen.

Das werden, so das Ergebnis des gestrigen Abends, bereits zu Beginn um die 30 oder mehr Betriebe in Warendorf sein. Die Teilnehmer müssen nicht unbedingt Mitglieder bei WiWa sein, so dass das System allen offen steht, auch großen Filialketten. Patrick Koch von der Stadtguthaben GmbH in Düsseldorf erläuterte alle Fragen rund um den Stadtgutschein. Zentrales Element ist die – von der Warendorfer Agentur Pilotfisch schick und warendorftypisch gestaltete – Guthabenkarte mit QR-Code und aufgedrucktem Zahlencode.

Das Aufladen und Einlösen funktioniert denkbar einfach: Kunden erwerben die Karte wie einen ganz normalen Gutschein an einer der vielen Ausgabestellen in Warendorf mit einem beliebigen Betrag. Wird der über drei Jahre gültige Gutschein eingesetzt, muss dazu nur der QR-Code gescannt oder die Nummer eingegeben und ein beliebiger Betrag abgezogen werden. Der Restbetrag verbleibt auf dem wiederaufladbaren Gutschein.

Dieser eignet sich nicht nur als Geschenk. Auch als Arbeitgebergutschein ist er ideal. Denn Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG monatlich einen „steuerfreien Sachbezug“ von bis 44 Euro pro Mitarbeiter zukommen lassen. Der Warendorfer Stadtgutschein erfüllt alle Voraussetzungen eines „steuerfreien Sachbezugs“ und vereinfacht durch eine hohe Automatisierung die regelmäßige Teilnahme auch für größere Arbeitgeber.

DEIN WAF ist Partner der Aktion. Auf unserer Plattform können ab dem Start alle teilnehmenden Betriebe auf der Warendorfkarte sofort lokalisiert werden. Auch die Abfrage des Guthabens ist über DEIN WAF möglich, so dass unsere App und Webseite die Schnittstelle für alle User ist, die einen Warendorfer Stadtgutschein besitzen.

Alle interessierten Betriebe – auch solche, die nicht Mitglied bei WiWa sind – können sich gerne auch mit DEIN WAF in Verbindung setzen. Wir beraten ausführlich und zeigen die Vorzüge des neuen Systems auf. Denn eins ist sicher: Bereits zu diesem Weihnachtsfest werden zahlreiche „Wunscherfüller“ auf den Warendorfer Gabentischen liegen, die auf Dauer eine hohe Kaufkraftsumme für die lokale Wirtschaft darstellen.

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