7. Mai 2021 / Allgemein

Was ist mit den Elternbeiträgen für Kita oder OGS?

Elternbeiträge für die Monate Mai bis Juli 2021

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Was ist mit den Elternbeiträgen für Kita oder OGS?

Elternbeiträge Kita, Tagespflege und OGS für die Monate Mai bis Juli 2021

Die Eltern im Kreis Warendorf warten dringend auf eine Aussage zur Erhebung der Elternbeiträge. Entscheidend ist dafür, wie sich das Land an den Einnahmeausfällen beteiligt.

„Unter besonderer Berücksichtigung der Beeinträchtigungen und Herausforderungen für viele Familien durch die Einschränkungen der Kinderbetreuung und der Beschulung in unserem Kreis Warendorf durch die Pandemie ist uns daran gelegen, diese Familien zu entlasten. Eine besondere Verantwortung für die Übernahme der Kosten sehen wir beim Land Nordrhein-Westfalen. Die letzten Aussagen des Ministers Stamp gegenüber den Eltern der Kinder in Kindertageseinrichtungen lassen erkennen, dass das Land sich bewegen wird“, so die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis und der Landrat.

Das Land NRW hat aufgrund der eingeschränkten Angebote zwischenzeitlich angeboten, ausfallende Elternbeiträge für zwei Monate zur Hälfte zu übernehmen. Dies ist an die Erwartung geknüpft, dass sich die Kommunen in gleicher Höhe beteiligen werden.

Die kommunalen Spitzenverbände haben mit Schreiben vom 30. April 2021 gegenüber dem Land das Angebot abgelehnt und eine hälftige Erstattung des Landes für die Monate Februar bis Mai und ggfls. darüber hinaus gefordert. Hier sind die weiteren Gespräche abzuwarten.

Die Hauptverwaltungsbeamten führen weiter aus: „Wir sind aufgrund der Dynamik der Lage der Auffassung, dass es nicht verlässlich ist, Monat für Monat zu entscheiden, sondern wollen zum Ende des Kindergarten- beziehungsweise Schuljahres (31.07.2021), möglichst bis Ende Juni 2021, eine gemeinsame Entscheidung vorbereiten und treffen. Dabei wollen wir den gesamten Zeitraum ab Januar 2021 in den Blick nehmen und die verschiedenen Einschränkungen der Betreuungsangebote, deren tatsächliche Inanspruchnahme sowie die Zusagen des Landes pauschalierend berücksichtigen.“

Zwischen allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf besteht Einvernehmen, dass für die Monate Mai bis Juli 2021 die Elternbeiträge zunächst in voller Höhe eingezogen werden. Bereits geleistete Zahlungen für die Zeit ab Januar 2021 werden dabei selbstverständlich als Abschlagszahlungen angerechnet.

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