30. Januar 2021 / Allgemein

Werkstatt darf nun umgebaut werden

Einvernehmliche Einigung im Streit um Baugenehmigung

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Werkstatt darf nun umgebaut werden

Einvernehmliche Einigung im Streit um Baugenehmigung

Im Streit um die Baugenehmigung für den Umbau einer Werkstatt in ein Wohngebäude in Freckenhorst haben der Bauherr, sein Nachbar und die Stadt Warendorf außergerichtlich eine einvernehmliche Einigung erzielt.

Der Nachbar hatte bekanntlich Klage gegen das von städtischer Seite genehmigte Vorhaben eingereicht. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte das Verwaltungsgericht Münster Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung geäußert. Die jetzt getroffene Vereinbarung zwischen dem Bauherrn, seinem Nachbarn und der Stadt Warendorf führt dazu, dass der geschaffene Wohnraum erhalten bleibt. Im Gegenzug leistet die Versicherung der Stadt Warendorf eine Einmalzahlung an den Nachbarn. Über die Höhe der Einmalzahlung haben die Parteien untereinander Stillschweigen vereinbart. Bauherr und Nachbar verzichten damit auf mögliche Abwehrrechte gegen bauliche Anlagen auf dem jeweiligen Nachbargrundstück. Dem Bauherrn wird deshalb die Vollendung des weitgehend fertiggestellten Wohnhauses ermöglicht.

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