24. Januar 2023 / Allgemein

Wie funktioniert die Preisbremsen bei den Energiekosten

Stadtwerke Warendorf informieren über Preisbremsen

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Wie funktioniert die Preisbremse bei den Energiekosten

Stadtwerke Warendorf informieren über Preisbremsen

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Doch die erst im Dezember eingeführte Regelung ist in der Umsetzung eine Herausforderung für Versorger und wird bei vielen Kunden und Kundinnen Fragen auf. 

Ende vergangener Woche haben die Stadtwerke Warendorf und die WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH die Jahresverbrauchsrechnungen für Strom, Gas, Wasser und Wärme an ihre Kunden verschickt. Guthaben und Restforderungen der Jahresverbrauchsrechnung werden mit der anstehenden Abschlagszahlung für den Monat Januar2023 verrechnet. Das ist das übliche und allgemein bekannte Prozedere. Neu ist, dass   die Abschläge für Januar und Februar einmalig auf Basis der neuen Preise und ohne Berücksichtigung der Preisbremsen berechnet werden, denn ab März greifen die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Da die Preisbremsen bereits rückwirkend ab Januar gelten, werden die Entlastungsbeträge aus den Monaten Januar und Februar 2023 mit dem März-Abschlag verrechnet, der Abschlagsbetrag für März wird also niedriger ausfallen. Für die verbleibenden Monate im Jahr 2023 gilt dann ein neuer Abschlag, bei dem die jeweilige Preisbremse berücksichtigt ist.  Die Stadtwerke informieren ihre Kundinnen und Kunden über die genaue Höhe der Abschlagszahlungen in einem weiteren Schreiben im Februar und bitten derweil um etwas Geduld und Verständnis: „Die gesetzlichen Änderungen mussten sehr kurzfristig umgesetzt werden, deshalb können wir über die individuelle Entlastung und die Höhe der Abschläge für das laufende Jahr erst in einem Monat konkrete Angaben machen“, erklärt Ulrich K. Butterschlot, Geschäftsführer der Stadtwerke und der WEV. 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Stadtwerke CityShop arbeiten seit Wochen mit Hochdruck an der Umsetzung der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen. Denn neben den Preisbremsen (Strom und Gas), gilt es auch die Dezember-Soforthilfe mit ihren vielen Anforderungen umzusetzen. Die praktische Umsetzung der vielseitigen Vorgaben ist auch vor dem Hintergrund einer aufwendigen Umstellung der IT-Systeme nicht kurzfristig umsetzbar gewesen.

Und so funktionieren die Preisbremsen: 

Im Normalfall zahlen Kunden monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag entsprechend durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Kunden dann 12 ct/kWh (brutto). Darüber hinaus fällt für die weiteren Kilowattstunden der aktuell vertraglich mit dem jeweiligen Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis an. Bei Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto und beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Diese Regelungen gelten vor allem für Haushalte und kleinere bis mittelgroße Unternehmen, für Industrieunternehmen gilt bei Strom ein Deckel von 13 Cent netto bzw. 7 Cent netto bei Erdgas und 7,5 Cent netto bei Wärme, für 70% ihres prognostizierten Verbrauchs zzgl. aller Steuern, Abgaben und Umlagen.

Der Gesetzgeber sieht in den Preisbremsen auch einen Anreiz zum Sparen, denn wer in diesem Jahr 20 Prozent weniger verbraucht als im Jahr 2021, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis. 

Wer Fragen zur Rechnung hat oder andere Anliegen klären möchte, erreicht den Kundenservice per Telefon oder E-Mail. Aufgrund der gegenwärtigen Situation kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ebenso kann eine Antwort auf eine schriftliche Anfrage mehr Zeit als gewohnt in Anspruch nehmen. Die Stadtwerke Warendorf versichern, alles daran zu setzen den gewohnten Service schnellstmöglich wieder ohne Wartezeiten gewährleisten zu können und bitten um Ihr Verständnis! Der lokale Versorger hat auf seiner Website unter www.stadtwerke-warendorf.de/energie Beispielrechnungen für die Preisbremsen und die Dezember-Soforthilfe veröffentlicht, erklärt dort, wie sich die neuen Abschläge im Detail errechnen und beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Preisbremsen, um Kundinnen und Kunden auch über diesen Weg zu informieren und erreichbar zu bleiben.

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