1. April 2022 / Allgemein

Zurückhaltung bei Investitionen im Mietwohnungsbereich

Kreis Warendorf informiert

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Zurückhaltung bei Investitionen im Mietwohnungsbereich

Wurde das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW im Kreis Warendorf im Jahr 2020 gut angenommen, übten sich die Investoren im weiteren Pandemiejahr 2021 in Zurückhaltung. Als Gründe dafür nannten sie unter anderem das weiterhin andauernde Pandemiegeschehen sowie die seit Beginn des Jahres rasant ansteigenden Baukosten. Insgesamt wurden 2021 in den kreisangehörigen Kommunen zwei Mietwohnungsbauprojekte gefördert, mit denen in den kommenden Jahren 19 bezahlbare Mietwohnungen entstehen.

Außerdem erhielten weitere zwölf Wohneinheiten und ein Gemeinschaftsraum eine Förderung durch Mittel des experimentellen Wohnungsbaus. Bei diesen Wohneinheiten lag ein besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und bedarfsgerechte Zuteilung von Wohnraum.

Insgesamt wurden Landesmittel in Höhe von rd. 6,7 Millionen Euro abgerufen. 5,5 Millionen Euro flossen dabei in den Bau von Mietwohnungen für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen. Mit rund 1,2 Millionen Euro an Fördermitteln konnte der Wunsch des Eigenheims für acht Familien mit geringem Einkommen verwirklicht werden.

Mit dem mehrjährigen Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das noch bis 2022 läuft, werden attraktive und rentable Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt, um insbesondere Wohnraum für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen zu schaffen.

Für das Förderjahr 2022 hat das Land NRW erneut Anpassungen der Wohnraumförderbestimmungen vorgenommen. Die bestehenden Darlehensgrundpauschalen pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche wurden bei der Förderung des Mietwohnungsneubaus um rd. 20 Prozent angehoben. Auch für Neubau und Erwerb von Eigentum wurden die Darlehensbeträge angepasst.

Für nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen die Mitarbeiterinnen der Kämmerei, Wohnraumförderung, des Kreises gerne telefonisch unter 02581/53-2040 und -2042 zur Verfügung. Alle Interessierten sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten im Bereich der Mietwohnraum-, Eigenheim- und Modernisierungsförderung beraten lassen. Die aktuell geltenden Konditionen können zusammen mit weiteren Links zur NRW.BANK unter www.kreis-warendorf.de (Stichwort Wohnraumförderung) aufgerufen werden.

Zurückhaltung bei Investitionen

Auch im Warendorfer Neubaugebiet In de Brinke entsteht geförderter Wohnraum: Ulrike Kleier (Kämmereileiterin), Birgit Stukenbrok (Mitarbeiterin Wohnraumförderung), Kreiskämmerer Dr. Stefan Funke und Anne Fronholt (Mitarbeiterin Wohnraumförderung, v.l.) vor dem Mehrgenerationen-Wohnprojekt Emsquartier.

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