Anmeldungen der Schulneulinge für das Schuljahr 2021/2022
Gemäß § 35 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (GV. NRW. S.102), in der Fassung vom 01.08.2020, beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.
Danach werden am 01.08.2021 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 des o. a. Gesetzes auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter werden gebeten, die schulpflichtig werdenden Kinder in der zuständigen Grundschule zu den nachstehend aufgeführten Zeiten anzumelden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
für die Bodelschwinghschule (ev. Grundschule)
im Schulgebäude Königsberger Str. 2
Dienstag, 10.11.2020,
von 8.00 – 16.00 Uhr
und Mittwoch, 11.11.2020,
von 14.00 – 18.00 Uhr
für die Dechant-Wessing-Schule (Gemeinschaftsgrundschule)
im Schulgebäude Warendorf-Hoetmar, Dechant-Wessing-Str. 28
Dienstag, 10.11.2020,
von 08.00 – 16.00 Uhr
für die Josefschule (kath. Grundschule)
im Schulgebäude Kapellenstr. 27
Dienstag, 10.11.2020,
von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 18.00 Uhr
für die Overbergschule (kath. Grundschule)
im Schulgebäude Barentiner Str. 8
Dienstag, 10.11.2020,
von 7.30 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr
Die Schulleitung der Overbergschule bittet das Kind zur Anmeldung mitzubringe