1. März 2021 / Allgemein

Härtefallregelung für schwere Krankheitsfälle

Jetzt beginnt die zweite Impfwelle

Härtefallregelung für schwere Krankheitsfälle

Jetzt beginnt die zweite Impfwelle

Schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer besonders schweren Erkrankung ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion haben, haben ab sofort die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen, um schneller geimpft zu werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Patienten aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen.

Voraussetzung für die Prüfung ist der Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis, das nach dem 8. Februar 2021 ausgestellt wurde. Ausgenommen von dieser Regelung sind chronisch kranke Personen, die zur zweiten Priorisierungsstufe gehören, aber bei denen keine extreme Dringlichkeit zur Impfung besteht. Sie werden voraussichtlich ein Impfangebot gegen Ende März erhalten und müssen keinen Antrag auf eine Härtefallprüfung stellen.

Der Antrag kann per Email an Prioanfragen@kreis-warendorf.de gestellt werden. Wichtig ist, dass aus der Email auch der vollständige Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten hervorgehen. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis, dass aufgrund der hohen Zahl an Anfragen nicht sofort eine Entscheidung erfolgen kann.

Zudem weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass im Rahmen der Öffnung der Priorität 2 noch keine Menschen über 70 Jahre, Lehrer oder Erzieher geimpft werden können.

Teile diesen Artikel

Meistgelesene Artikel

Allgemein

Neue Behandlungsmethode für Vorhofflimmern im Warendorfer Josephs-Hospital

weiterlesen...
Allgemein

Die Youth-Brass-Band NRW gastierte in der Bischöflichen Realschule

weiterlesen...

Neueste Artikel

Aus aller Welt

Eine Woche lang suchten Hunderte Einsatzkräfte im Norden Niedersachsens nach dem vermissten Arian aus Bremervörde. Doch nun zeigen sie sich zunehmend resigniert.

weiterlesen...
Aus aller Welt

Ein Mann entführt seine kleine Tochter zum Hamburger Flughafen. Er droht, sich mit ihr zu töten. Der Flugbetrieb ist lange Zeit lahmgelegt. Vor Gericht betont der Angeklagte seine Liebe zu dem Kind.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Allgemein

Marktwirte und Stadt laden zum Tanz in den Mai

weiterlesen...
Allgemein

Steltenkamps Imbissbude wird zu neuem Leben erweckt

weiterlesen...