Künftig Einzelfallentscheidungen möglich
Sendker informiert über aktualisierte Impfverordnung:
Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) informiert, können gemäß der am heutigen Montag in Kraft getretenen aktualisierten Impfverordnung, künftig Einzelfallentscheidungen getroffen werden. So können Personen beim Anspruch auf eine Schutzimpfung früher berücksichtigt werden, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht. Sendker begrüße, dass mit der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung wichtige Erkenntnisse aus den vergangenen Wochen aufgegriffen würden. Auch er habe dazu zahlreiche Zuschriften von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und deren Angehörigen erhalten.
Darüber hinaus werden ab sofort auch konkrete Erkrankungen als Impfkriterien genannt, wie etwa schwere psychische Erkrankungen, Mukoviszidose oder chronische Nierenerkrankungen. Diese werden der zweiten Impfgruppe zugeordnet. „Das ist richtig und wichtig, denn das führt vor dem Hintergrund einer nach wie vor begrenzten Menge an Impfstoff zu mehr Klarheit bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Bundesländern, die für die Durchführung der Impfungen gegen das Coronavirus verantwortlich sind“, so der Westkirchener CDU- Bundestagsabgeordnete.