7. Februar 2018 / Allgemein

Zukunft vom „Mr. Ed´s“ immer noch ungewiss

Verhandlung vor demLandgericht

Zukunft vom „Mr. Ed´s“ immer noch ungewiss

Am Dienstag ging das Verfahren zwischen der klagenden Nachbarschaft und „Ralle“ Ralf Friedrich vor dem Münsteraner Landgericht in die nächste Runde. Vor voll besetzten Stühlen im Gerichtssaal konnten sich die Parteien erneut nicht auf einen Kompromiss einigen.

Direkt zu Beginn der Verhandlung erklärte die Anwältin von Ralf Friedrich, dass die Stadt Warendorf endlich grünes Licht für den Antrag auf Betriebszeitenverlängerung mündlich zugestimmt hat und das erforderliche Schreiben in den nächsten Tagen folgen werde. Das hieße für das Ed´s  Öffnungszeiten von sonntags bis donnerstags von 11 bis 1 Uhr und an den Wochenenden von 11 bis 3 Uhr. Eigentlich wäre jetzt alles ok, aber die Gegenseite kündigte jetzt schon eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an, um die derzeitigen, maximalen Betriebszeiten von sonntags bis donnerstags von 6 bis 23 Uhr und an den Wochenenden von 6 bis 24 Uhr durchzusetzen.

Im Vorfeld der Verhandlung versuchte der Richter die Parteien zu einem Kompromiss zu bewegen. „Ralle“ Friedrich der bei diesem Prozess um seine Existenz kämpft, versuchte die Gegenseite davon zu überzeugen, dass gerade die letzten Stunden für die Wirtschaftlichkeit seiner Musikkneipe extrem wichtig seien und dass er um den Streit aus dem Weg zu gehen auf eine Stunde verzichten, also um 2 Uhr schließen würde. Aber das war der Gegenseite immer noch nicht genug. Das Angebot von Hauptkläger Jörg Helms und den Nebenklägern Rainer Schulze Johann und Manni Darup beinhaltete die Schließungszeiten in der Woche um 22:30 Uhr (außer bei Sportübertragungen im Fernsehen mit deutscher Beteiligung) und am Wochenende um 1 Uhr. Herr Baumeister (Anwalt der Kläger) räumte sogar ein, dass es in Warendorf einen Bedarf für spätere Öffnungszeiten gibt, aber bitte nicht in der Emsstraße. Nach diesem Angebot zog sich Ralf Friedrich mit seinen Anwälten zur Beratung zurück. Die zehnminütige Beratungspause nutzte das Publikum um sehr emotional Stellung für die eine oder andere Seite zu beziehen.

Eine Lösung, die beide Parteien zufrieden stellt, wird es nicht geben und alle müssten dann mit der Entscheidung leben, mit diesen Worten stieg der Richter dann in die Beweisaufnahme ein.

Die zu klärende Frage lautet eigentlich ganz einfach: Ist die Lärmbelästigung vom Mr. Ed´s für die Nachbarn zu groß? Um Klarheit in diese Angelegenheit zu bekommen wurde in der Nacht zum 25. November eine Messung in der Zeit zwischen 23 und 1 Uhr aus dem Haus von Jörg Helms durchgeführt.
1047 Sekunden (ca. 17 Minuten, gemessen insgesamt 120 Minuten) wurde der Richtwert überschritten, aber nur durch eine bestimmte Personengruppe, die sich zum rauchen nicht einmal vor der Musikkneipe aufhielt, sondern vor dem Fahrradständer in ca. 15 Meter Entfernung an der Bäckerei Dreischulte. Der Gutachter und auch der Türsteher stimmten überein, dass ein Teil der Personen aus dem Mr. Ed´s  und der andere Teil aus der „Alten Frieda“ kamen. Doch selbst wenn man die Personengruppe halbieren würde, wäre die Lärmbelästigung zu hoch bestättigte der Sachverständige. Mit Recht stellte „Ralle“ Friedrich die Frage, ob seine Türsteher überhaupt auf der öffentlichen Straße oder vor einem Nachbarhaus eingreifen dürfen wenn dort laute Gespräche geführt würden. Ist das überhaupt Lärm der dem Mr. Ed´s zugeordnet und angelastet werden kann?

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