20. Mai 2022 / Aus aller Welt

Ermittlungen nach Gewalttat an Gymnasium: Was war das Motiv?

Ein Bewaffneter dringt in eine Schule in Bremerhaven ein, Schüler und Lehrkräfte verbarrikadieren sich in Klassenräumen. Eine Frau wird lebensgefährlich verletzt. Die Hintergründe bleiben weiter unklar.

Nach der Attacke in einem Gymnasium, bei der eine Schulbeschäftigte lebensgefährlich verletzt wurde, werden an diesem Freitag die Ermittlungen fortgesetzt.

Ein 21-Jähriger soll mit einer Armbrust auf die Mitarbeiterin der Schule in Bremerhaven geschossen haben. Kurz nach dem Angriff nahm die Polizei den Verdächtigen in der Nähe des Tatorts fest. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Die Tatwaffe wurde nach Polizeiangaben beschlagnahmt, ebenso eine Schreckschusswaffe und zwei Messer. Das Amtsgericht Bremerhaven erließ am Donnerstagabend einen Haftbefehl gegen den 21-Jährigen, er wurde laut Polizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Ermittler gehen von einem Einzeltäter aus. Sie durchsuchten bereits am Donnerstag mehrere Objekte, um Erkenntnisse über das Motiv des mutmaßlichen Gewaltverbrechers herauszufinden. Der 21-Jährige schwieg zunächst zu dem Angriff. Bei dem Opfer handelt es sich den Ermittlern zufolge um eine ältere Mitarbeiterin des Lloyd Gymnasiums. Nähere Angaben machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

Schüler müssen stundenlang ausharren

Der Mann war am Donnerstag gegen 9.15 Uhr in das Schulgebäude eingedrungen. Zur Tatzeit waren nach Behördenangaben rund 140 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule. Es standen Abiturprüfungen an, deshalb waren vergleichsweise wenige Jugendliche anwesend. Während Spezialkräfte das Gebäude nach der Gewalttat durchsuchten, mussten die Schüler zum Teil mehrere Stunden in ihren Unterrichtsräumen ausharren.

Wie die Stadt Bremerhaven mitteilte, wird es an diesem Freitag an beiden Standorten des betroffenen Gymnasiums seelsorgerische Angebote geben. Regulärer Unterricht finde nicht statt. Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie dem Schulkollegium werde empfohlen, das Gesprächsangebot zu nutzen, verpflichtend sei es nicht. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu den gewohnten Zeiten werde sichergestellt.


Bildnachweis: © Sina Schuldt/dpa
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