Im Fall des verurteilten Doppelmörders Andreas Darsow aus dem südhessischen Babenhausen will das Darmstädter Landgericht in einem Zivilverfahren in drei Wochen verkünden, ob es erneut eine Beweiserhebung zulässt. Hintergrund sind gegensätzliche Erkenntnisse aus neuen Gutachten der Verteidigung und im Urteil 2011 angeführter Indizien zu einem selbstgebauten Schalldämpfer. Die Entscheidung werde am 30. März verkündet, sagte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer am Mittwoch nach knapp einstündiger Verhandlung. Elf Jahre nach dem Urteil will das Land Hessen vor dem Landgericht Darmstadt gezahlte Gelder für die überlebende behinderte Tochter eines 2009 ermordeten Ehepaares zurück. Der Anspruch für die Rückerstattung der Versorgungskosten beläuft sich auf 69.308 Euro. Der heute 52-jährige Deutsche wurde vom Landgericht Darmstadt in einem Indizienprozess im Juli 2011 des Mordes an einem Nachbarehepaar und versuchten Mordes an dessen Tochter schuldig gesprochen. Seit Jahren beteuert der inhaftierte Darsow, der am Mittwoch nicht in der Verhandlung war, seine Unschuld. Alle Bemühungen, mögliche neue Beweise in ein neues Verfahren einzubringen, scheiterten bislang. Die Hoffnung ist nun, möglicherweise über das Zivilverfahren einen Hebel für eine Wiederaufnahme des Strafprozesses zu erreichen.
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Zivilprozess gegen verurteilten Doppelmörder gestartet
Der Angeklagte soll 2009 ein benachbartes Ehepaar ermordet haben. Doch der Veruteilte beteuert seine Unschuld. Jetzt gibt es ein neues Gutachten der Verteidigung.
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