Neuwahlen im Schiedsamt
Das Schiedsamt leistet als bewährter und angemessener Weg der außergerichtlichen Streitschlichtung einen wertvollen Beitrag für ein intaktes Zusammenleben in unserer Gesellschaft und dieser Stadt.
Im Bereich der Stadt Warendorf versehen diese wertvolle Aufgabe insgesamt vier ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger in zwei Schiedsamtsbezirken. Aufgrund des Ausscheidens einer Person zum 31.12.2016 sucht die Stadt Warendorf adäquaten Ersatz.
Die Stadt Warendorf richtet sich hiermit an Interessenten, die als Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Warendorf II (Warendorf) tätig sein möchten. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Das Schiedsamt steht allen Männern und Frauen zwischen 30 und 70 Jahren offen, die durch ihre Persönlichkeit der Streitschlichtung besonders befähigt sind und sich ehrenamtlich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warendorf einsetzen möchten. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind nach § 3 Abs.2 Schiedsamtsgesetz NRW ausdrücklich erwünscht. Die Wahl der Schiedsfrauen und –männer erfolgt durch den Rat der Stadt Warendorf.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, sich für dieses Amt bis zum 03.02.2017 zu bewerben.
Wenn das Schiedsamt Ihr Interesse geweckt hat, steht Ihnen Herr Tim Sawukaytis von der Stadtverwaltung Warendorf in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Tim Sawukaytis
Stadtverwaltung Warendorf, Lange Kesselstr. 4-6, Zimmer 203
Tel. (02581) 54-1322; Fax (02581) 54-2905; E-Mail: tim.sawukaytis@warendorf.de