25. Januar 2021 / Allgemein

Registrierungspflicht Marktstammdatenregister bis 31.01.2021

Erinnerung an Anlagenbesitzer zur Meldeplicht

Registrierungspflicht Marktstammdatenregister bis 31.01.2021

Erinnerung an Anlagenbesitzer zur Meldeplicht 

Am 31.01.2021 endet die vorgeschriebene Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister.  Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft- und Biogasanlagen sowie Batteriespeicher und BHKWs bleiben somit noch knapp eine Woche Zeit, um der Meldepflicht nachzukommen. Wer die Meldepflicht versäumt, dem droht der Verlust der Vergütung auf den eingespeisten Strom nach dem EEG und KWKG ab Februar 2021.

Im Netzgebiet der WEV Warendorfer Energieversorgung, der Energietochter der Stadtwerke Warendorf, wurden rund 16% der gemeldeten EEG- und KWK-Anlagen bisher n noch nicht registriert. Aus diesem Grund erinnert der lokale Netzbetreiber noch mal an die Meldepflicht, die für alle Anlagen gilt, die an das Stromnetz angeschlossen sind, unabhängig vom Alter und der Größe der Anlage. Dies betrifft unter anderem alle privaten PV-Anlagen. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssten zusätzlich gemeldet werden. Anlagenbetreiber können ihre Erzeugungsanlage auf dem Meldeportal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de registrieren. Dort finden Betreiber auch ausführliche Registrierungshilfen und Videoanleitungen, die sie bei der Registrierung unterstützen sollen.

Das Markstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab. Das MaStR soll einen vollständigen Überblick über installierte Angaben geben, die Datenqualität verbessern und die Anlagenverwaltung zukünftig vereinfachen. 

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