23. Februar 2021 / Allgemein

Schiedsperson gesucht

Stadtverwaltung sucht eine geeignete Nachfolge

Schiedsperson gesucht

Stadtverwaltung sucht eine geeignete Nachfolge

Nach langjähriger Tätigkeit endet im Mai 2021 die Amtszeit von unserer Schiedsperson, Günter Dohr. Die Stadtverwaltung sucht daher eine geeignete Nachfolge.

Beim Schiedsamt handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden kann, die zwischen 30 Jahre und 70 Jahre alt sind, im Stadtgebiet Telgte wohnen und nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zum Beispiel müssen sie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen.  Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Telgte für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Warendorf bestätigt und vereidigt. Für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. 

Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Hierzu gehört auch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre die Voraussetzung zu schaffen, dass die Parteien sich einigen. Die Schiedsperson sollte daher ihr Amt im besten Fall in den eigenen Räumlichkeiten ausüben.

Was sind die Aufgaben der Schiedsperson?

Sie werden auch bei strafrechtlichen Tatbeständen wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses tätig, da erst die Schiedsperson angerufen werden muss, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch bei vermögensrechtlichen Ansprüchen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Schlichtungsverfahren vor der Schiedsperson vorgesehen. 

Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes.

Wie und bis wann können sich Interessierte bewerben?

Wer Interesse an der Ausübung der Schiedstätigkeit für den Schiedsamtsbezirk Telgte hat, meldet sich bis zum 19. März an die Stadtverwaltung Telgte.  Bewerbungen, die auch eine aussagekräftige Begründung enthalten muss, warum sie für das Schiedsamt geeignet sind, richten Sie bitte schriftlich an den Fachbereich „Steuerung/Zentrale Dienste, Personal, Finanzwirtschaft“ Baßfeld 4-6, 48291 Telgte. Bewerbungen per E-Mail können an die Mailadresse rathaus@telgte.de gesendet werden.

In der Bewerbung sollen Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf, sowie zur Erreichbarkeit eine Telefonnummer und eine E-Mailadresse nicht fehlen. 

Bei Rückfragen können sich Interessierte telefonisch bei
Marc-André Spliethoff unter der Rufnummer 02504/13247 oder per E-Mail an marc-andre.spliethoff@telgte.de melden. Informationen rund ums Schiedsamt können auch auf folgender Internetseite https://www.schiedsamt.de/startseite abgerufen werden.

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