7. März 2021 / Allgemein

Aktuelle Corona-Schutzverordnung vom Land NRW

Pressemitteilung des Landes NRW

Aktuelle Corona-Schutzverordnung vom Land NRW

Pressemitteilung des Landes NRW
 
Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. Für Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet das, dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.

Die vollständige Pressemitteilung des Landes NRW zur aktuellen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 8. März gilt, finden Sie hier.

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