6. April 2023 / Allgemein

Fördern, was Wohnungen schafft

Die neuen Wohnraumförderbestimmungen veröffentlicht

Fördern, was Wohnungen schafft

„Fördern, was Wohnungen schafft“ – mit diedie neuen Wohnraumförderbestimmungen veröffentlichtser Überschrift wurden

An der Freckenhorster Straßen in Warendorf ist ein Miet-Neubau der Lebenshilfe Kreis Warendorf für Menschen mit Beeinträchtigungen entstanden. Das Gebäude weist 21 Wohnplätze auf, von denen sechs rollstuhlgerecht ausgelegt sind. Zudem verfügt das Gebäude über zwei Gäste- bzw. Krisenplätze, die ebenfalls rollstuhlgerecht sind. Der Bau des Gebäudes wurde mit Hilfe von Wohnungsbaufördermitteln, die der Kreis Warendorf bewilligt hat, realisiert.

Trotz der herausfordernden Zeiten im Hinblick auf die weltpolitischen Geschehnisse im vergangenen Jahr und die daraus resultierenden Widrigkeiten, wie beispielsweise die Entwicklung der Baupreise, wurde im Kreis Warendorf im Jahr 2022 der Bau von 35 neuen Mietwohnungen mit rund 5,3 Millionen Euro öffentlich gefördert. Durch Modernisierungsförderung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro konnten weitere 32 Mietwohnungen hinzugewonnen werden, die zukünftig wohnberechtigten Haushalten zur Verfügung stehen werden. Mit rund 2 Millionen Euro an Fördermitteln konnten elf Familien mit geringem Einkommen bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim unterstützt werden. Insgesamt wurden über 9,3 Millionen Euro für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Kreis Warendorf verausgabt.

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in NRW, aber auch im Kreis Warendorf, ist weiterhin sehr hoch. Daher setzt sich in den im Februar veröffentlichten neuen Wohnraumförderbestimmungen, die für das Jahr 2023 zur Anwendung kommen (WFB 2023), der Trend der vergangenen Jahre fort: Die Förderkonditionen haben sich erneut verbessert. Nicht nur die zinsgünstigen Grunddarlehen, auch die Tilgungsnachlässe, die nun im Bereich der Mietwohnraumförderung bei bis zu 40 Prozent des Grunddarlehens liegen, wurden deutlich erhöht. Darüber hinaus wurden auch die maximalen Bewilligungsmieten moderat angepasst. Eine Neustrukturierung der Wohnflächenobergrenzen lässt eine flexiblere, bedarfsgerechtere Gestaltung von Wohnobjekten zu. Die Konditionen einer Modernisierungsförderung sind ebenfalls attraktiver geworden. Beispielsweise ist der maximale Darlehensbetrag pro geförderter Wohneinheit erhöht worden.

Bei Interesse stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Wohnraumförderung des Kreises Warendorf telefonisch unter 02581/53-2044 und -2042 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite serviceportal.kreis-warendorf.de (Stichwort Wohnraumförderung).

"Das Team der Wohnbauförderung - bestehend aus Kerstin Veix (v. l.), Kreisdirektor und Hochbaudezernent Dr. Stefan Funke, Nicole Glinka, Kämmereileiterin Ulrike Kleier, Tatjana Gette und Verena Holtmann - vor einem Miet-Neubau für Menschen mit Beeinträchtigungen der Lebenshilfe an der Freckenhorster Straße in Warendorf."

 

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