11. Januar 2023 / Allgemein

Gemeinde Everswinkel sucht Schöffen

Gemeinde Everswinkel informiert

Gemeinde Everswinkel sucht Schöffen

Für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen aus Everswinkel gesucht, um dann an der Seite eines hauptamtlichen Richters über Recht zu befinden.

Nach Vorgabe des Präsidenten des Landgerichts Münster sind Haupt- und Ersatzschöffen für die Strafkammer des Landgerichts Münster und die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirks Münster (Amtsgerichte) zu bestimmen.

Der Rat der Gemeinde Everswinkel ist aufgefordert, dafür eine entsprechende Vorschlagsliste aufzustellen. Hierbei sollen möglichst alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt werden.

Eine besondere Eignung müssen die angehenden Schöffen nicht vorweisen. Das Schöffenamt kann jedoch nur von Personen ausgeübt werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Personen zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben aber jünger sind als 70 Jahre.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze für die Bekleidung öffentlicher Ämter.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Wer Interesse an einer Schöffentätigkeit hat, kann sich noch bis zum 01.05.2023 beim Ordnungsamt der Gemeinde Everswinkel,88-112 und 88-111 melden.

Informationen sind auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

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