Kein Feuerwerk in der Warendorfer Altstadt zum Jahreswechsel
In Anbetracht des Schutzes der historischen Altstadt bleibt das Verbot zum Abbrennen von Raketen und Böllern auch in diesem Jahr bestehen, wie es bereits in den Vorjahren bekannt ist. Gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gesetzlich untersagt. Aufgrund der historischen Bausubstanz und des einzigartigen Marktplatzes gilt dieses Verbot nach § 23 Abs. 1 1.SprengV auch für die Altstadt von Warendorf.
Die Stadt Warendorf appelliert daher an ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie an ihre Gäste, dieses Verbot zu respektieren. Die positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre und das lobende Feedback sollen auch beim kommenden Jahreswechsel fortgesetzt werden.
Um die Einhaltung dieser Regelung zu unterstützen, werden auch in diesem Jahr entsprechende Banner am Marktplatz und an den Eingängen zur Altstadt aufgestellt sowie Plakate angebracht.