18. Januar 2022 / Aus aller Welt

Frauen mit erfundenen Behördenanweisungen zum Sex gezwungen?

Der aus Bhutan stammende Angeklagte soll die Angst zweier Nepalesinnen schamlos ausgenutzt haben, um Geschlechtsverkehr mit ihnen zu haben. Er bestreitet das.

Im Münchner Prozess um erzwungenen Sex mit erfundenen Behördenanweisungen hat der Angeklagte die Vorwürfe am Dienstag zurückgewiesen.

Er habe eine «Beziehung in Form einer Affäre» mit den beiden Frauen gehabt, sagte er zum Auftakt vor dem Landgericht München I. Gewaltsame Übergriffe und die Vorwürfe der Anklage bestritt er «vollumfänglich». Wie die Frauen zu ihren Vorwürfen kommen, könne er sich nicht erklären.

Anklage wegen Vergewaltigung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Bhutan stammenden Angeklagten vor, zwei Frauen aus Nepal vorgespiegelt zu haben, die deutschen Behörden verlangten Nachweise über vollzogenen Geschlechtsverkehr, um zu beweisen, dass sie keine Scheinehe eingegangen seien. So habe er sie dazu gebracht, Sex mit ihm zu haben. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung in elf Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung.

Die Frauen lernten den Angeklagten auf einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas kennen. Sie sprachen laut Anklage kein Deutsch und glaubten dem Mann, mit dem sie sich auf Nepali verständigen konnten. Die Beiden hatten Angst, aus Deutschland ausgewiesen zu werden. Seine ganze Familie habe den beiden Frauen geholfen, ließ der Angeklagte über seine Anwältin verlesen. Der Kontakt der Beiden auch zu seiner Ehefrau und seinem Sohn sei gut gewesen. Die Frauen seien ihnen erst aus dem Weg gegangen, als seine Ehefrau von den angeblichen Affären erfahren habe.


Bildnachweis: © Matthias Balk/dpa
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