25. August 2022 / Aus aller Welt

Harvey Weinstein darf Einspruch gegen Verurteilung einlegen

23 Jahre Haft wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung: Der Fall Weinstein gilt als Anstoß der #MeToo-Bewegung. Jetzt erzielt der Ex-Filmmogul einen juristischen Erfolg.

Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (70) kann gegen seine Verurteilung wegen Sexualverbrechen im Jahr 2020 Einspruch einlegen. Ein Berufungsgericht in New York erteilte am Mittwoch die entsprechende Erlaubnis für diesen Schritt, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. «Wir sind hoffnungsvoll und dankbar für diese seltene Gelegenheit», hieß es in einer Stellungnahme von Weinsteins Sprecher Juda Engelmayer, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

In dem früheren Prozess und bei der Verurteilung habe vieles nicht gestimmt, führte Engelmayer weiter aus. Weinstein beharrte in der Mitteilung auf seiner Unschuld und dankte seinen Anwälten: «Ihre harte Arbeit wird mir helfen, am Ende meine Unschuld zu beweisen.»

Weinsteins Anwälte hatten kritisiert, der Ex-Filmmogul habe keinen fairen Prozess erhalten. Sie begründeten ihren Vorwurf unter anderem mit einem angeblich parteiischen Juror und der angeblichen Voreingenommenheit des Richters James Burke.

Mit einem Einspruch vor einer niedrigeren Instanz beim New York Court of Appeals waren die Anwälte im Juni zunächst gescheitert. Nun entsprach eine höhere Instanz des Gerichts ihrem Anliegen, das Urteil anzufechten.

Weinstein war im März 2020 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Die Verurteilung markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. In dem aufsehenerregenden Fall, durch den die #MeToo-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst wurde, hatte die Jury den Zeugenaussagen mehrerer Frauen entgegen Weinsteins Unschuldsbeteuerungen und trotz des Mangels an Beweisen geglaubt.

Derzeit sitzt Weinstein in einem Gefängnis in Los Angeles ein und wartet in Kalifornien auf einen weiteren Prozess.


Bildnachweis: © Uncredited/KABC Pool via AP/dpa
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