Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 2.11/3. Änderung für das Gebiet „zwischen Breite Straße und B64 “ startet
Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates hat in seiner Sitzung am 15.02.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.11 / 3. Änderung angenommen und die Durchführung der öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Ziel der Planung ist es, die unzulässige Festsetzung zur Geschossigkeit durch entsprechende, rechtskonforme Festsetzungen zur baulichen Höhenentwicklung zu ersetzen und dabei die bestehende Bebauung baurechtlich abzusichern, um den Charakter des bestehenden Wohngebietes zu erhalten.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Warendorf darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 02.03. bis 06.04.2018 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können Auskünfte erbeten sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.
Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet unter www.o-sp.de/warendorf/start.php → “Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.