30. Januar 2018 / Kreis WAF Informationen

Landschaftsplan „Sendenhorst“ liegt ab 7. Februar aus

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Der Landschaftsplan „Sendenhorst“ ist der elfte Plan im Kreis Warendorf, dessen Rechtskraft angestrebt wird. Der Kreis führt dazu ein umfangreiches öffentliches Beteiligungsverfahren durch. Es hat im April 2016 mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Sendenhorst und Albersloh begonnen. Als weiterer Schritt folgt jetzt die Offenlegung des Planes.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.073 Hektar und umfasst mit Ausnahme der im Zusammenhang bebauten Bereiche im Wesentlichen das Stadtgebiet von Sendenhorst mit dem Ortsteil Albersloh. Ziel des Landschaftsplanes ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Der Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume kommt zentrale Bedeutung zu. Daneben gilt es, die „Münsterländer Parklandschaft“ als Kulturlandschaft zu bewahren und für die landschaftsbezogene Erholung zu sichern.

Folgende Schutzgebiete sollen mit dem Landschaftsplan „Sendenhorst“ festgesetzt werden:

  • Fünf Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 65 ha,
  • zehn Landschaftsschutzgebiete,
  • sechs Naturdenkmale und
  • 56 geschützte Landschaftsbestandteile. 

Mit dem Landschaftsplan können folgende Maßnahmen realisiert werden:

  • Anpflanzungen von Einzelbäumen, Baumreihen, Kopfbaumreihen, Obstbaumreihen, Ufergehölzen und Hecken
  • Renaturierung und Maßnahmen zur Förderung der Fließgewässerdynamik
  • Biotopentwicklung mit Anlage von Kleingewässern
  • Pflege- und Entwicklung von Kleingewässern
  • Anlage von Uferstreifen
  • Anlage, Ergänzung und Pflege von Obstwiesen
  • Pflege von Biotopen bzw. Gehölzen
  • Pflege und Neuanlage von Säumen und Pufferzonen
  • Neuanlage von Heiden und Trockenrasen 

Ein Schwerpunkt des Landschaftsplans ist die Entwicklung und Erhaltung der Naturschutzgebiete und der geschützten Landschaftsbestandteile. Mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes sollen diese gepflegt und entwickelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Pflege und Entwicklung vorhandener Strukturen, z.B. Obstwiesen und Kleingewässer. Hier will der Landschaftsplan auch eine Hilfe für die Eigentümer bei der Pflege der Biotope leisten.

Bei der Umsetzung des Landschaftsplanes wendet der Kreis Warendorf den sogenannten Vertragsnaturschutz an. So werden z.B. gemeinsame Regelungen zur extensiven Nutzung von Grünlandflächen in Naturschutzgebieten auf vertraglicher Basis mit dem Eigentümer getroffen. Auch für Pflanz- und Biotopmaßnahmen auf privaten Flächen sowie zur Pflege von Hecken, Obstwiesen und Kopfbäumen werden vertragliche Regelungen zugrunde gelegt. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf privaten Flächen sollen nur im Einvernehmen mit den Eigentümern realisiert werden.

Der Entwurf des Landschaftsplans „Sendenhorst“ wird vom 7. Februar bis zum 7. März 2018 im Rathaus der Stadt Sendenhorst, Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst, Raum 212, während der folgenden Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt:

montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie

mittwochs auch von 14.30 bis 16 Uhr und

donnerstags auch von 14.30 bis 18 Uhr.

Während der genannten Zeiten wird ein Mitarbeiter des Kreises Warendorf für Auskünfte und Erklärungen zum Landschaftsplan zur Verfügung stehen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Der Kreis Warendorf bittet alle betroffenen Bürger und insbesondere die Landwirte in Sendenhorst und Albersloh die Beteiligungsmöglichkeit wahrzunehmen.

Zu allen Fragen der Landschaftsplanung gibt Auskunft:

Kreis Warendorf
Der Landrat
Amt für Planung und Naturschutz
Georg Kesse
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Tel. 02581/ 53-6111

Ebenfalls ab 7. Februar sind die Unterlagen online unter folgender Adresse einsehbar:

www.kreis-warendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen/landschaftsplan-sendenhorst 

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