10. April 2017 / Bürgermeister Informationen

Neubaugebiet „Nördlich Kardinal-von-Galen-Straße“

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.44

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2.44 für das Neubaugebiet „Nördlich Kardinal-von-Galen-Straße“ startet

Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates hat in seiner Sitzung am 16.03.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.44 angenommen und den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch  durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde bereits am 19.01.2017 beschlossen, den Entwurf zur entsprechenden 17. Änderung des Flächennutzungsplanes offenzulegen.
Die genannten Verfahrensschritte folgen auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die im Juni/Juli 2016 gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch durchgeführt wurde.
Ziel der Planungen ist es, im Südwesten Warendorfs Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser zu schaffen.
In diesem Zusammenhang  weist die Stadt Warendorf  darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 18.04. bis 17.05.2017 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Sachgebiet Bauordnung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar),  48231 Warendorf zur Einsichtnahme,  Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können Auskünfte erbeten sowie Anregungen und Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache.
Der Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes können auch im Internet unter www.o-sp.de/warendorf/start.php → “Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden. Auch hier besteht die Möglichkeit der Stellungnahme.

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