25. Juli 2020 / Allgemein

Privates Wohnen im Gewerbegebiet?

Fakten und Hintergründe zu „Haus Langen“

Privates Wohnen im Industriegebiet?

Fakten und Hintergründe zu „Haus Langen“

Östlich der Straße „Am Haus Langen“ ist im Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbe- und Industriegelände“ aus dem Jahre 1975 ein Riegel mit Betriebsleiterwohnhäusern vorgesehen. Die Planung geschah damals mit der Intention, dass diejenigen, die selbst ein Gewerbe betreiben, neben ihrem Betrieb wohnen können, also „nah dran“ sind, wenn betriebliche Abläufe das erfordern. Gleichzeitig diente dieser Grundstücksstreifen als „Puffer“ zu dem dahinter liegenden Gewerbegebiet, da sich Betriebsleiter nicht in dem Maße auf den Immissionsschutz berufen können, wie Bewohner eines allgemeinen Wohngebiets.

Mit den Jahren kam es aus Gründen, die der Gemeindeverwaltung nicht bekannt sind, zu Ausparzellierungen und Teilungen der Bereiche für Betriebsleiterhäuser und der Grundstücksteile, auf denen sich Gewerbeobjekte am Boschweg befinden. 

Der Kreis Warendorf als zuständige Teilungsbehörde hatte im Jahr 2002 eine Teilungsgenehmigung für ein Grundstück ausgesprochen. Auf Betreiben der Gemeinde Everswinkel ist seinerzeit in die Teilungsgenehmigung ein Hinweis aufgenommen worden, dass nur betriebsbezogenes Wohnen zulässig ist. Eine Teilung verhindern konnte die Gemeinde nicht, da es sich um eine rein bauordnungsrechtliche Genehmigung handelte, bei der Abstände zu Grundstücksgrenzen, Brandschutz etc. geprüft werden. Dass der Bebauungsplan weiterhin eingehalten wird, muss dabei vorausgesetzt werden.

Im Juli 2019 hatte zunächst der Ausschuss für Planung und Umweltschutz mit 9 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung und ein paar Tage später dann der Gemeinderat einstimmig beschlossen, in ein Verfahren einzusteigen, um den Bebauungsplan Nr. 11 für die Betriebsleiterhäuser östlich der Straße „Am Haus Langen“ aufzuheben und nach Fertigstellung von Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Die Presse hatte seinerzeit auch darüber berichtet.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz im Juli 2019 hatte Maren Dinter vom Planungsbüro Tischmann Loh die komplexe Situation ausführlich erläutert und auch Bezug genommen auf alternative Lösungswege und die Gründe, die nach Rücksprache mit den Lärm- und Geruchsgutachtern sowie einem Fachanwalt zu deren Verwerfung geführt hatten. 

Nach den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans ist dort aktuell nur und ausschließlich betriebsbezogenes Wohnen zulässig, der Betrieb eines Gewerbes ist dort zurzeit unzulässig. „Eine Aufhebung des Bebauungsplans für den Riegel mit den Betriebsleiterwohnhäusern hätte zur Folge, dass neben dem betriebsbezogenen Wohnen (Betriebsleiterwohnhäuser) auch sonstiges Wohnen, unter der Voraussetzung, dass es sich in die Umgebung einfügt, aber auch verträgliches Gewerbe  oder freiberufliche Nutzungen zugelassen werden könnten, wenn sie sich in die Umgebung einfügen“, erläutert Bauamtsleiter Norbert Reher die rechtliche Situation. Es werde also keineswegs ein Gewerbe- in ein Wohngebiet geändert, wie teilweise behauptet wird.

Die frühzeitige Beteiligung ist bereits durchgeführt worden und hat - wie in Bebauungsplanverfahren üblicherweise der Fall - zu einigen Einwendungen geführt. Dabei geht es auch um Einwendungen vorhandener Betriebe. „Wichtig ist für die Verwaltung, dass die Betriebe nicht eingeschränkt werden und auch ausreichend weitere Entwicklungspotentiale für sie da sind. Das nehmen wir sehr ernst. Gerade deshalb sieht der Gesetzgeber eine frühzeitige Beteiligung vor“, erklärt Bürgermeister Sebastian Seidel. Die Einwendungen müssten nun im nächsten Schritt durch das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro Tischmann Loh sowie das gemeindliche Bauamt bearbeitet werden. Das werde jedoch sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Arbeiten wird sich erneut der Ausschuss für Planung und Umweltschutz mit der Angelegenheit befassen und über das weitere Verfahren beraten und beschließen. Das wird allerdings im nächsten Gremienturnus noch nicht möglich sein, heißt es aus dem Rathaus.

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