Straßensperrungen wegen des Karnevalumzuges am Sonntag, den 19. Februar 2023
Am Sonntag, den 19. Februar 2023 findet ab 14:11 Uhr der traditionelle Karnevalumzug in Everswinkel statt.
Er beginnt auf dem Boschweg und zieht von dort über die Freckenhorster Straße und Hovestraße (bis zur Volksbank). Sodann schwenkt er zum Magnusplatz links ein, zieht am Rathaus und an der Sparkasse vorbei um an der Vitusstraße rechts einzubiegen (Richtung Kirche). Es folgt der bekannte Weg: Vitusstraße, Alverskirchener Straße, Am Haus Borg, Schulze-Delitzsch-Straße, Vom-Stein- Straße, Von-Galen-Straße, Bergstraße, Vitusstraße, Nordstraße, Hovestraße und Freckenhorster Straße.
Innerhalb der Umzugsstrecke darf nicht geparkt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf des Umzuges zu gewährleisten, wird auf der Vitusstraße frühzeitig ein absolutes Halteverbot – auch auf den Parkplätzen – eingerichtet. Der Ortskern („historisches Viereck“) wird ab 12:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Busse fahren in dieser Zeit die (Ersatz-) Haltestelle auf der Alverskirchener Straßen an.
Die Vitusstraße wird darüber hinaus bis Montag, den 20.02.2023, 08:00 Uhr gesperrt bleiben.
In der Worthstraße ist das beidseitige "absolutes Halteverbot" zu beachten, da sie als Umleitungsstrecke für die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs benötigt wird. Da diese Straße gleichzeitig dem Rettungsdienst und der Feuerwehr während des Umzuges notwendigerweise als Zufahrt dient, werden insbesondere hier verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Bergstraße bleibt am Sonntag von der Warendorfer Straße bis zur Johann-Bernhard-Straße nach dem Umzug wegen der Festveranstaltung auf dem Parkplatz bis ca. 23:30 Uhr gesperrt.
Die Kraftfahrer werden gebeten, die Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen zu beachten, um dem Karnevalsumzug einen gesicherten Ablauf zu geben. Auswärtigen Besuchern des Umzuges wird dringend geraten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Kontrollen zum Jugendschutz
Wie bereits berichtet, wird die Einhaltung der Jugendschutz-Bestimmungen auch in diesem Jahr wieder systematisch durch die Polizei und das Ordnungsamt kontrolliert. Jugendliche, die in der Öffentlichkeit mit Alkohol angetroffen werden, müssen daher damit rechnen, sich ausweisen zu müssen. Bei Verstößen gegen die Altersbeschränkung (kein Alkohol unter 16 Jahren; kein Branntwein und keine branntweinhaltige Getränke unter 18 Jahren) werden Sanktionsmaßnahmen eingeleitet: Gegebenfalls werden Bußgelder verhängt und das Kreisjugendamt eingeschaltet.