14. Dezember 2021 / Allgemein

Volksbank eG führt 3G-Regel bei Beratungen ein

Geimpft, genesen oder getestet

Volksbank eG führt 3G-Regel bei Beratungen ein

Die Volksbank eG führt ab Dienstag, 14. Dezember, bei Beratungsterminen die 3G-Regelung ein. Wer eine persönliche Beratung in einer der Filialen der Volksbank eG in Anspruch nehmen möchte, muss einen Nachweis erbringen, dass er aktuell gegen COVID-19 geimpft oder genesen ist. Alternativ kann vor Beginn der Beratung auch ein negativer Bürgertest vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist. Negative PCR-Tests werden bis zu 48 Stunden nach der Testung akzeptiert.

„Der Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter hat oberste Priorität“, sagt Volksbank-Vorstand Thomas Schmidt. „Angesichts der vierten Corona-Welle haben wir uns für diesen Schritt entschieden und wollen mit 3G die Infektionsgefahr für alle möglichst geringhalten“, so Schmidt weiter. Er bittet alle Kundinnen und Kunden in dieser für alle Beteiligten schwierigen Situation um Verständnis und weist zudem darauf hin, dass Beratungen per Telefon oder auf digitalem Wege weiter möglich sind.

Ausgenommen von der 3G-Regelung sind der Besuch am Serviceschalter oder die Nutzung der SB-Geräte wie Kontoauszugsdrucker, Überweisungsterminal oder Geldautomat. Nach wie vor ist aber das Tragen einer medizinischen Maske beim Betreten der Bank-Filialen Pflicht. Außerdem achtet die Volksbank weiterhin darauf, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig im Servicebereich aufhalten, um auch hier die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

Bild: Hier gilt ab sofort die 3G-Regel: Bei Beratungsterminen in Filialen der Volksbank eG müssen Kunden geimpft, genesen oder getestet sein. Foto: Volksbank eG

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