26. April 2024 / Allgemein

Was kann, was muss, was darf sich die Stadt Warendorf leisten?

Haushalt der Stadt Warendorf freigegeben

Was kann, was muss, was darf sich die Stadt Warendorf leisten?

Haushalt der Stadt Warendorf freigegeben

Der Kreis Warendorf hat den Haushalt der Stadt Warendorf freigegeben. Das bedeutet, dass geplante Maßnahmen nun konkret umgesetzt werden und benötigte Gelder fließen können. Um das negative Jahresergebnis auszugleichen, plant die Stadt einen Rückgriff auf angesparte Reserven in der Ausgleichsrücklage. Der verbleibende Fehlbetrag soll mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Dieser Schritt musste vom Kreis Warendorf genehmigt werden.

„Die finanzielle Situation der Stadt Warendorf ist wie in vielen Städten und Gemeinden angesichts der enormen Herausforderungen für die Kommunen schwieriger geworden. Allein die Unterbringung der vielen Flüchtlinge, Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und nötige Investitionen setzen die Haushalte unter Druck. Die Kommunen brauchen in dieser Situation mehr Unterstützung von Bund und Land“, erklärt Landrat Dr. Olaf Gericke bei der Übergabe der Haushaltsverfügung an Bürgermeister Peter Horstmann.

Kreisdirektor Dr. Stefan Funke hat aus der Perspektive der Kommunalaufsicht keine formellen Bedenken gegen den Haushalt, sieht die geplante Verschuldung aber mit Sorge. Bis 2027 soll der Schuldenstand auf rund 102 Mio. Euro ansteigen. „Das birgt erhebliche Risiken für die Stadt, da die Schulden Liquidität binden und Zinsaufwendungen nach sich ziehen“, so der Kreisdirektor.

Bürgermeister Peter Horstmann hebt hervor: „Wie alle Kommunen im Land steht die Stadt Warendorf gerade vor riesigen Herausforderungen. Wir müssen den schwierigen Spagat zwischen finanzpolitischer Solidität und notwendigen Zukunftsinvestitionen schaffen und das bei dramatisch veränderten Rahmenbedingungen. Wesentliche Schwerpunkte des Haushaltes sind beispielsweise Investitionen in Kindertagesstätten oder Schulen. Bei beiden Bereichen fehlt, wie auch im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen, die auskömmliche Finanzierung durch Land und Bund. Die politische Diskussion zur Frage, was kann, was muss, was darf sich die Stadt Warendorf leisten, wird uns in den nächsten Jahren erhalten bleiben.“

Landrat Dr. Olaf Gericke (r.) übergibt die Haushaltsverfügung im Beisein von Kreisdirektor Dr. Stefan Funke (l.) an Bürgermeister Peter Horstmann.

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