Aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Warendorf
Um die aktuellsten Maßnahmen der Landesregierung NRW umzusetzen, hat die Stadt Warendorf eine weitergehende Allgemeinverfügung erlassen.
Ab Donnerstag, 19.03.2020 müssen auch alle Warendorfer Läden, Geschäfte, Restaurants, Gaststätten und Hotels schließen.
Geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Optiker, Hörgeräteakustiker, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Es ist ganz besonders wichtig, dass diese geöffneten Verkaufsstellen alle erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel), zur Steuerung des Zutritts (z.B. Eingangskontrollen) und zur Vermeidung von Warteschlangen (z.B. großflächige und ausgewiesene Wartebereiche) treffen.
Dienstleistende und Handwerksbetriebe können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Gleiches gilt für Physiotherapeuten, Logopäden, Osteopathen, Ergotherapeuten, Podologen und ähnliches, soweit die Behandlung medizinisch notwendig ist. Aber auch sie müssen dringend die Hygienemaßnahmen beachten. Insbesondere abwechselnd zusammengesetzte Teams sind immer zu vermeiden.
Die Schadstoffsammlung im Kreis Warendorf wird bis auf Weiteres eingestellt. Auch der Wertstoffhof wird bis auf Weiteres geschlossen.