21. Januar 2021 / Allgemein

Baukindergeld verlängert:

Stichtag 31. März für Baugenehmigungen

Baukindergeld verlängert:

Stichtag 31. März für Baugenehmigungen

Familien, die Baukindergeld beantragen möchten und eine Baugenehmigung benötigen, können diese weiterhin noch bei ihrem zuständigen Bauamt beantragen. „Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Regelung bis zum 31. März verlängert“, informiert Sigurd Peitz, Leiter des Bauamtes beim Kreis Warendorf. Eine entscheidende Fördervoraussetzung ist das Datum der Baugenehmigung. Bislang galt als Stichtag der 31. Dezember 2020. „Bauanträge sollten aber kurzfristig und vollständig eingereicht werden, damit noch bis zum 31. März eine Genehmigung erteilt werden kann“, betont Peitz.

Wer sich beim Kauf- oder Bauantrag sputet, spart Geld: Für jedes im Haushalt gemeldete Kind können Familien einen Zuschuss von 1200 Euro im Jahr über zehn Jahre und somit insgesamt 12.000 Euro erhalten. Der Antrag selbst kann erst nach dem Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Das Baukindergeld wurde 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern als KfW-Programm eingeführt.

Der Antrag selbst kann erst nach dem Einzug bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden - und zwar bis spätestens 6 Monate nach dem Einzug. Hierzu können weitere Informationen im Internet unter www.kfw.de Stichwort „Baukindergeld“ aufgerufen werden. 

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