19. April 2019 / Allgemein

Briefwahlbüro zur Europawahl öffnet am 23. April 2019

Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Warendorf informiert wie die Briefwahl zu beantragen is

In dieser Woche beginnt das Versenden der Wahlbenachrichtigungskarten zur Europawahl am 26. Mai 2019. Alle Wahlberechtigten bekommen bis spätesten zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt. Sollte jemand bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, bittet das Bürgerbüro um Mitteilung.

Auf der Rückseite der Karte befinden sich die Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Wählerinnen und Wähler, die mit Brief wählen möchten, können mit bereits ausgefüllter Wahlbenachrichtigungskarte und Personalausweis persönlich zum Briefwahlbüro kommen und vor Ort direkt wählen oder die Wahlunterlagen schriftlich beantragen. Die Briefwahlunterlagen können im Briefwahlbüro bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über das Internet unter www.warendorf.dezu beantragen. Bitte beachten sie dabei, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.

Wahlunterlagen für Verwandte und Bekannte dürfen nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
 
Ein wichtiger Hinweis für alle, die sich nach dem 14. April 2019 in Warendorf anmelden: Sie sind hier nur dann wahlberechtigt, wenn sie bis zum 5. Mai im Bürgerservice oder beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Wird der Antrag nicht gestellt, bleibt das Wahlrecht in der Fortzugsgemeinde erhalten. Gleiches gilt für Warendorfer, die in diesem Zeitraum in eine andere Gemeinde verziehen. Wird dort kein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt, kann entweder am Wahltag in dem Warendorfer Wahllokal gewählt werden, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte bezeichnet ist, oder Briefwahl gemacht werden. Wer innerhalb der Stadt Warendorf umgezogen ist und sich nach dem 14. April 2019 ummeldet, bleibt in jedem Fall im alten Wählerverzeichnis eingetragen und muss im alten Wahllokal wählen oder rechtzeitig Briefwahlunterlagen beantragen.

Das Briefwahlbüro, Zimmer 5 und Zimmer 16, im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Warendorf an der Langen Kesselstraße 4-6 ist geöffnet: montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr. Telefonisch erreichen Sie das Briefwahlbüro unter der Rufnummer 54-1330 und 54-1331.

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