Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Lockerung der Verhaltensregeln am Mittwoch bekannt gegeben.
Die Stadt Warendorf wartet aktuell noch auf die Erlasse des Landes NRW, die bisher noch nicht eingetroffen sind. Diese speziellen gesetzlichen Regelungen die für das Land NRW gelten, können erst nach Festlegung und Eintreffen bei der Stadt Warendorf umgesetzt werden. Die Vorbereitungen hierzu laufen aber schon auf Hochtouren.
Die Stadt Warendorf hat die Hausaufgaben, wie zuletzt angekündigt, in Sachen Stundung der Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Verwaltungsgebühren gemacht und die Vorschläge in die politische Beratung weitergeleitet, so das kurzfristig eine Entscheidung zu erwarten ist.
Die Weisungen aus dem Schulministerium werden zur Zeit mit den Schulen gemeinsam besprochen und Vorbereitungen in die Wege geleitet, damit der eingeschränkte Schulbetrieb wie gefordert aufgenommen werden kann.
In den kommenden Wochen wird die Stadt Warendorf im Rathaus weiterhin auf Terminbasis arbeiten, da sich dieses bewährt hat und von den Bürgern sehr gut angenommen wird.
Die neue Regelung der Öffnungszeiten unserer Warendorfer Geschäfte, stößt auf großes Unverständnis, da es nicht erklärlich ist, warum Geschäfte über 800 m² nicht öffnen dürfen. Aber vielleicht wird der Erlass vom Land ja noch dementsprechend angepasst, dass alle Warendorfer Geschäfte öffnen dürfen. Das wäre auf jeden Fall wünschenswert.
Bleiben Sie gesund.