9. April 2021 / Allgemein

Erste Papierführerscheine ab 2022 ungültig

Frist zum Umtausch auf EU-Führerschein läuft:

Erste Papierführerscheine ab 2022 ungültig

Frist zum Umtausch auf EU-Führerschein läuft: 

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer besitzen noch graue oder rosafarbene Papierführerscheine. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Der Kreis Warendorf macht darauf aufmerksam, dass die alten Führerscheine rechtzeitig durch den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein ersetzt werden müssen. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum sind von der Umtauschaktion betroffen.

Für Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch ihren alten Führerschein besitzen, endet die Frist zum Führerschein-Umtausch am 19. Januar 2022. Danach geht es gestaffelt weiter. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist 19. Januar 2023, für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024, für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.

Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente erfolgen. Für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 gilt die Frist 19. Januar 2026, für die Zeit 2002 bis 2004 gilt die Frist 19. Januar 2027, für 2005 bis 2007 gilt die Frist 19. Januar 2028, für das Jahr 2008 der 19. Januar 2029, für 2009 der 19. Januar 2030, für 2010 der 19. Januar 2031, für 2011 der 19. Januar 2032 und für den Zeitraum 2012 bis 18. Januar 2013 gilt der 19. Januar 2033 als Umtauschfrist. Die alten Führerscheine werden mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ungültig.
Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Das Ziel ist es, die unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen.

Der neue Führerschein kann bei der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf oder vor Ort im Bürgerbüro der Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden. Weil sehr viele Führerscheine umgetauscht werden müssen, wird empfohlen, den neuen Führerschein frühzeitig zu beantragen. Dazu müssen der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitgebracht werden. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30,20 € erhoben.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Warendorf zu finden.

1.    Stufe: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa) Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsdatum.


  Geburtsjahr Umtausch bis spätestens:    

  • Vor 1953
  • 19. Januar 2033 1953 bis 1958
  • 19. Januar 2022 1959 bis 1964
  • 19. Januar 2023 1965 bis 1970
  • 19. Januar 2024 1971 oder später
  • 19. Januar 2025


2.    Stufe: Umtausch der Kartenführerscheine (Ausstellungsdatum bis 18.01.2013)  In der zweiten Stufe wird auf das Ausstellungsdatum des Führerscheines abgestellt. Dieses finden Sie auf der Vorderseite des Fahrerlaubnisdokuments unter Ziffer 4a.

  Ausstellungsjahr Umtausch bis spätestens:

  • 1999 bis 2001 19. Januar 2026 2002 bis 2004
  • 19. Januar 2027 2005 bis 2007 19. Januar 2028 2008
  • 19. Januar 2029 2009 19. Januar 2030 2010 19. Januar 2031 2011
  • 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033


Graue oder rosafarbene Papierführerscheine verlieren in den nächsten Jahren ihre Gültigkeit. Der Kreis Warendorf macht darauf aufmerksam, dass die alten Führerscheine rechtzeitig durch den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein ersetzt werden müssen. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum sind von der Umtauschaktion betroffen.  

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