23. Dezember 2018 / Allgemein

Hochzeitsmesse bei Möbel Brameyer findet in diesem Jahr nicht statt.

Das Internet darf verkaufen, nur Händler die wollen nicht.

Im Möbelhaus Brameyer in Sassenberg trafen sich Aussteller der Hochzeitsmesse. Grund:

Das neue Ladenöffnungsgesetz (LÖG).

Der Anlaßbezug für verkaufsoffene Sonntage wurde zwar abgeschafft und die Anzahl der maximal zulässigen verkaufsoffenen Sonntage von 4 auf 8 Sonntage erhöht. Dabei wurde jedoch nicht die Möglichkeit geschaffen voraussetzungslos zu öffnen. Unsere Verfassung gibt vor, dass Sonn- und Feiertage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe sind. Ausnahmen von dieser Vorgabe müssen immer sorgfältig abgewogen werden.

Auch wenn die Hochzeitsmesse schon im 12. Jahr mit steigender Besucherzahl stattgefunden hat, ist von Seiten der Stadt Sassenberg angeraten worden, dieses Jahr die Messe an einem Sonntag nicht stattfinden zu lassen, da uns ansonsten empfindliche Strafen bevorstehen können, da das Bundesverfassungsgesetz besagt, das bei Sonntagsöffnungen das wirtschaftliche Interesse der Geschäftsinhaber und das Shopping-Interesse potenzieller Kunden grundsätzlich nicht genügen eine solche Ausnahme zu begründen.

Die Stadt Sassenberg versucht nun, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen. Jedoch wird dieses nicht bis zum festgelegten Termin der Hochzeitsmesse 2019 geschehen können. Da diese Messe sich mittlerweile extrem etabliert hat, sind die Aussteller guter Hoffnung, dass die Hochzeitsmesse, sowie auch die Gesundheitsmesse in 2020 wieder stattfinden können, da in erster Linie ein öffentliches Interesse besteht und nicht die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht.

Grundsätzlich sehen die 22 Aussteller eine extreme Benachteiligung gegenüber dem Internet, dass 24 Std. 7 Tage die Woche verkaufen darf und kein Ladenschlussgesetz beachten braucht.

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