9. November 2020 / Allgemein

„Stiller Volkstrauertag“ mit reduzierter Teilnehmerzahl

Kranzniederlegungen ohne musikalische Darbietungen oder Gesang

„Stiller Volkstrauertag“ mit reduzierter Teilnehmerzahl

Kranzniederlegungen ohne musikalische Darbietungen oder Gesang

Warendorf. Am Sonntag, 15. November, findet der diesjährige Volkstrauertag statt. Trotz des derzeit geltenden Veranstaltungsverbotes dürfen Kranzniederlegungen zum Volkstrauertag stattfinden, teilt die Stadt Warendorf den beteiligten Vereinen und Organisationen jetzt mit.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten nicht bereits an der Kranzniederlegung teilzunehmen, sondern die Gedenkstätten zu einem späteren Zeitpunkt zu besuchen.

Der Kreis Warendorf und die Bezirksregierung Münster hatten am Donnerstag darauf hingewiesen, dass die Veranstaltungen in kleinstem Rahmen stattfinden dürfen. Sie unterliegen einer Ausnahmeregelung in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW für Veranstaltungen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Zu beachten seien die allgemeinen Vorgaben der Coronaschutzverordnung wie das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und die Einhaltung der Abstandsregeln. 

Musikalische Darbietungen oder Gesang sind in diesem Jahr nicht möglich.

Bild: Stadt Warendorf

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