3. Februar 2022 / Aus aller Welt

Salzsäure statt Sex? - Angeklagte Prostituierte äußern sich

Zwei Hamburger Prostituierte vor Gericht: Statt sexueller Dienstleistungen soll es einen ätzenden Sprühregen in den Intimbereich der Freier und die Androhung von Schlägen gegeben haben. Im Prozess gerät die Anklage ins Wanken.

Das Hamburger Amtsgericht hat sich am Donnerstag sehr detailreich mit den Arbeitsmethoden von Prostituierten befasst, die angeklagte räuberische Erpressung zweier Freier aber nicht aufklären können.

Die Vorsitzende des Schöffengerichts deutete einen Freispruch in einem der Vorwürfe an. Einer der Freier im Alter von 27 Jahren verwickelte sich bei seiner Zeugenaussage in Widersprüche. Daraufhin erklärte das Gericht, dass eine Verurteilung auf dieser Basis nicht möglich sei.

Der zweite Freier aus Nürnberg folgte seiner Ladung nicht. Das Gericht verhängte darum ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, und unterbrach den Prozess.

Richterin ermahnt Zeugen

In dem Prozess gegen zwei Prostituierte war einer der beiden Angeklagten im Alter von 23 Jahren vorgeworfen worden, zusammen mit einer anderen Prostituierten den 27-Jährigen in seiner Wohnung in Hamburg-Bergedorf mit einem Gemisch aus zwölfprozentiger Salzsäure und Desinfektionsmittel im Intimbereich besprüht zu haben. Als Zeuge schilderte der Freier - ein im Hafen tätiger Handwerker - den Ablauf der Geschehnisse vom 4. Juli 2020 anders als bei der Polizei. Die Richterin ermahnte ihn mehrmals in scharfen Worten - bis sie auf seine weitere Aussage verzichtete. Die 23-Jährige hatte zuvor erklärt, sie habe dem Freier aus hygienischen Gründen ein handelsübliches Desinfektionsmittel auf die Hände und den Penis gesprüht.

Laut Anklage soll die 23-Jährige zuvor am 26. Juli 2019 gemeinsam mit der 28 Jahre alten Mitangeklagten einen anderen Freier beraubt haben. Sie soll den Mann in der Herbertstraße auf St. Pauli angesprochen und in ein Zimmer in der Nähe gelockt haben. Dort versperrte die 28-Jährige demnach die Tür und forderte die PIN-Nummer seiner Bankkarte. Die Frauen hätten gedroht, einen Türsteher zu alarmieren. Dieser würde ihn «grün und blau schlagen». Der eingeschüchterte Freier habe die PIN-Nummer angegeben, woraufhin die Angeklagten 890 Euro von seinem Konto abhoben. Die 23-Jährige bestritt, den Kunden bedroht zu haben.

Die Mitangeklagte stimmte den Aussagen ihrer Kollegin zu, äußerte sich aber nicht selbst. Der Prozess soll am 18. Februar fortgesetzt werden.


Bildnachweis: © Ulrich Perrey/dpa
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