20. Juni 2018 / Kreis WAF Informationen

Ein Nest im Kornfeld – Rohrweihen brüten am Boden

Kreis Warendorf als Untere Naturschutzbehörde bittet um Vorsicht

Die Rohrweihe – hier ein Weibachen – steht hoch am Himmel. Sie brütet m Boden – auch in Getreidefeldern. - (Foto: Heinz Schmalenstroht)

Bei der in Kürze anstehenden Getreideernte bittet der Kreis Warendorf als Untere Naturschutzbehörde um Vorsicht. Denn einige geschützte Vogelarten brüten am Boden – wie die Rohrweihe. So kommt es oft vor, dass Landwirte bei der Ernte auf ein Nest im Kornfeld stoßen.

Die Rohrweihe gehört zu den seltenen Brutvögeln in NRW. Der Greifvogel, der etwa so groß ist wie ein Bussard, fällt besonders durch seinen schaukelnden Flug und die V-förmige Flügelstellung auf. Im Kreis Warendorf beläuft sich der Brutbestand auf knapp 100 Brutpaare und entwickelt sich positiv. Wie ihr Name bereits sagt, brütet die Rohrweihe normalerweise in Röhricht- und Schilfbeständen, in denen sie auf umgeknickten Halmen ihren Horst baut. In zunehmendem Maße brüten die Rohrweihen jedoch auch in Ackerflächen, insbesondere in Wintergetreide.

Beim Schutz dieser Getreidebruten hat sich im Kreis seit Jahren eine enge Kooperation mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer, den beteiligten Landwirten, der NABU-Naturschutzstation Münsterland und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises bewährt.

Nach der Rückkehr aus den Überwinterungsgebieten in Afrika und einigen Mittelmeerländern beginnen die Rohrweihen-Paare Mitte April bis Anfang Mai mit dem Brutgeschäft. Die vier bis fünf Eier werden etwa 35 Tage bebrütet; die Jungvögel erreichen erst nach weiteren sieben bis acht Wochen die volle Flugfähigkeit. Da die Getreidemahd jedoch oft beginnt, bevor die Jungvögel flügge werden, ist eine frühzeitige Lokalisierung der Brutplätze notwendig, um die Jungvögel schützen zu können.

Der genaue Brutplatz der Vögel kann nur durch langwierige Beobachtungen ausgemacht werden. Diese Aufgabe übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NABU-Naturschutzstation Münsterland. Nach Feststellung der Brutplätze werden die entsprechenden Landwirte informiert, um gemeinsam geeignete Schutzmaßnahmen zu besprechen. In der Regel wird hierzu eine etwa 50 mal 50 Meter große Fläche nicht abgeerntet. Den Nutzungsausfall, der dadurch entsteht, dass das Getreide nicht geerntet wird, erstattet der Kreis Warendorf den Landwirten mit Fördermitteln des Landes NRW.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet Bewirtschafter von Flächen, in denen Rohrweihen brüten, sich an folgende Ansprechpartner zu wenden:

Thomas Laumeier, zuständiger Mitarbeiter der NABU Naturschutzstation Münsterland, (Tel. 0171/ 1962456 oder 02501/ 9719433) und Anne Schulze Niehoff, zuständige Mitarbeiterin des Kreises Warendorf (Tel. 02581/ 536134).

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