Bürgerbeteiligung für das Wochenendhausgebiet „Hörster Heide“ startet
Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 für den Bebauungsplan 8.48 / 1. Änderung „Erholungszentrum Hörster Heide“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen.
Die Zielsetzung dieser Bebauungsplanänderung besteht insbesondere darin, die Planung im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung – auch unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit realisierten vorhandenen Wegeführung – zu modifizieren, die Lage der überbaubaren Flächen entsprechend zu korrigieren sowie gestalterische Festsetzungen zu überarbeiten. Zudem erfolgt eine Anpassung der ursprünglichen Grundidee eines öffentlichen Seeweges des aus den 70er Jahren stammenden Bebauungsplanes an die sich in der Zwischenzeit veränderten örtlichen Gegebenheiten.
Dieser Verfahrensschritt stellt die erste Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger an dem Bebauungsplanänderungsverfahren dar.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung findet am
Donnerstag, den 23.03.2017, um 18:00 Uhr
ein Informationsabend im Gasthof Biedendieck, Dorfstraße 35 in Milte, statt, an dem der Planentwurf vorgestellt und erläutert wird und Gelegenheit zum Meinungsaustausch besteht.
Anschließend besteht noch bis zum 07.04.2017 die Möglichkeit, schriftlich zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen.
Der Planentwurf liegt dann für Jeden zur Einsichtnahme und Erläuterung bei der Stadtverwaltung Warendorf, im Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 1. Stock, Zimmer 113 öffentlich aus. Er kann während der Dienstzeiten Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 02581–541618 auch außerhalb der Sprechzeiten oder unter www.o-sp/warendorf (à aktuelle Beteiligungen) eingesehen werden.
Innerhalb dieser Frist können Auskünfte eingeholt sowie Anregungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.